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Externer Protokollführer

B
blaubibi
Jan 2018 bearbeitet

@rkoch

Hallo rkoch,

vielen Dank für Deine kompetente Antwort und Deinen Tipp.

Eine Frage hätte ich noch dazu. Könnte der BR per "Mehrheitsbeschluss" auch erreichen, dass besagte Schreibkraft an den BR- Sitzungen teilnehmen kann, auch wenn einige BR- Mitglieder dagegen sind? Und wie gesagt, in der konstituierenden Sitzung wurden 2 Schriftführer, welche auch bereit wären, dass Protokoll nicht nur gegenzuzeichnen, sondern auch selber zu schreiben, gewählt. Allerdings ist dies ohne Abstimmung, aber auch ohne Widerspruch, so in der Niederschrift protokolliert, genehmigt und unterschrieben (also Urkunde) worden. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und würde mich freuen, wenn Du Dich nochmal meldest.

@blaubibi

Zu Bedenken ist, das die externe Bürokraft das Protokoll nicht eigenmächtig führen kann. Es muss also auch dann wenn eine externe Bürokraft hinzugezogen wird ein Mitglied des BR geben, der für die Sitzungniederschrift verantwortlich zeichnet! Selbst wenn ihr also die Schreibkraft hinzuzieht entbindet das Euch nicht von der Pflicht ein BRM zum Verantwortlichen für die Niederschrift zu bestimmen!

In diesem Sinne sollte das so ablaufen: Das zuständige BRM DIKTIERT der Bürokraft den Wortlaut der Niederschrift, die Bürokraft stenografiert diese oder schreibt sie gleich am PC ins Reine. Die Bürokraft selbst hat normalerweise keine Entscheidungsgewalt, was in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird. Die Bürokaft ist eben KEIN externer Protokollführer sondern eben nur eine Schreibkraft.

z.B. DKK Rn. 9 zu §34 BetrVG

Und ja: Der BR kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden BRM beschließen seine Bürokraft mit der Niederschrift zu beauftragen - wenn er denn eine Bürokraft in entsprechendem Umfang vom AG zur Verfügung bestellt bekommt.

BTW: Wenn Du noch einmal antworten willst editiere Deine Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus. Antwort 8 Erstellt am 17.05.2010 um 09:53 Uhr von rkoch

2.98406

Community-Antworten (6)

P
peters

18.05.2010 um 01:42 Uhr

Ich bin zwar nicht rkoch, aber ich versuch mal, deine Nachfrage aufzugreifen:

Es widerspricht sich ein wenig, was du über die Festlegung der beiden Schriftführer geschrieben hast: Einerseits schreibst du, dass sie gewählt wurden, andererseits, dass "dies ohne Abstimmung, aber auch ohne Widerspruch, so in der Niederschrift protokolliert" worden sei.

Wie kann man ohne Abstimmung jemanden zu etwas wählen ? Dass die beiden bereit wären, die Protokolle zu schreiben, hört sich nicht nach einer Festlegung an.

Zum anderen klingt mir das Ganze nach relativ viel Misstrauen. Egal, ob ein BRM das Protokoll schreibt oder eine Schreibkraft: jedes Protokoll gehört dem Gremium vorgestellt und jedes BRM sollte die Möglichkeit haben, Änderungen im Wortlaut vorzuschlagen, bevor das Protokoll endgültig verfasst und archiviert wird. Denn auch bei einem BRM ist es nicht gesichert, dass Formulierungen im Protokoll immer so wiedergegeben werden, wie sie in der Sitzung gesagt wurden.

Wenn der BR die Möglichkeit hat, eine Schreibkraft einzusetzen, so kann das nicht nur beim Protokoll sondern auch bei anderen Tätigkeiten nützlich sein. Verschicken von Einladungen, Fertigen von Stellungnahmen an den Arbeitgeber.....

B
blaubibi

18.05.2010 um 07:42 Uhr

@peters entschuldige. Ich bin natürlich für jede Antwort dankbar.

Du hast nicht ganz unrecht. Es hat auch etwas mit Misstrauen zu tun. Es geht sich darum, kann/darf besagte, nicht dem BR angehörige, Schreibkraft an den Sitzungen teilnehmen, obwohl einige BR- Mitglieder dagegen sind?

R
rkoch

18.05.2010 um 14:49 Uhr

Die Schreibkraft steht dem BR zur Verfügung, der zitierte Kommentar stellt darauf ab, das die Teilnahme der Schreibkraft an der Sitzung dem Nichtöffentlichkeitsgrundsatz nicht entgegensteht. Sofern die Schreibkraft zu 100% dem BR zur Verfügung steht, also nicht erst vom BR angefordert werden muss, sehe ich eigentlich noch nicht einmal den ** Bedarf ** eines positiven Beschlusses! Die Schreibkraft ist da und basta. Welche Aufgaben sie dann übernimmt kann der BR beschließen - erforderlich ist das IMHO nicht. Sie steht als Schreibkraft allen BRM zur Verfügung, und wenn ein BRM sie anweist irgend etwas für das BRM zu tun, dann tut sie das.

IMO könnte der BR allerdings z.B. wirksam beschließen, das sie von der Sitzung oder Teilen der Sitzung keine Kenntnis erlangen soll, was sowohl die Teilnahme an der Sitzung sowie die Inanspruchnahme zu den gegebenen Themen ausschließen würde... Einen Sinn kann ich in einer derartigen Vorgehensweise aber nicht erkennen - wobei wir wieder beim von Peters zitierten "Vertrauen" sind..... schließlich ist auch die Schreibkraft an den Grundsatz der Geheimhaltung in den bekannten Fällen ebenso gebunden wie ein BRM.

W
Waschbär

18.05.2010 um 15:02 Uhr

@blaubibi, ich Verstehe nicht warum uihr einen EXTERNEN benötig ( ich gehe mal davon aus das es noch offen ist ob derr euch so zu steht)

wenn es im Rat welche gibt die das gerne machen möchten ????? das sorgt doch nur wieder für streit ....

B
blaubibi

19.05.2010 um 00:40 Uhr

ALSO zunächst an alle... vielen Dank, dass Ihr Euch soviel Mühe gemacht habt, mir zu antworten. Dieses Forum und Euch werde ich sicher noch öfter in Anspruch nehmen wollen... :-) soweit ist auch alles klar bez. Schreibkraft und etc.

Aber....

... und konkreter.... ich bin als Schriftführerin gewählt....und auch BR.... und dennoch gibt es einerseits den Wunsch "besagte Schreibkraft" an den Sitzungen teilnehmen zu lassen.

Ich sehe da keinen Bedarf... könnte BR das dennoch mit Mehrheit beschließen?

R
rkoch

19.05.2010 um 10:52 Uhr

Siehe meine Antwort 3....

Im Zweifelsfalle kann der BR alles beschließen was er will solange er nicht gegen Recht und Gesetz verstößt. Und selbst da bräuchte es einen Richter ihm einen derartigen Beschluß zu untersagen.

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