@rkoch

Hallo rkoch,

vielen Dank für Deine kompetente Antwort und Deinen Tipp.

Eine Frage hätte ich noch dazu. Könnte der BR per "Mehrheitsbeschluss" auch erreichen, dass besagte Schreibkraft an den BR- Sitzungen teilnehmen kann, auch wenn einige BR- Mitglieder dagegen sind? Und wie gesagt, in der konstituierenden Sitzung wurden 2 Schriftführer, welche auch bereit wären, dass Protokoll nicht nur gegenzuzeichnen, sondern auch selber zu schreiben, gewählt. Allerdings ist dies ohne Abstimmung, aber auch ohne Widerspruch, so in der Niederschrift protokolliert, genehmigt und unterschrieben (also Urkunde) worden.
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und würde mich freuen, wenn Du Dich nochmal meldest.

@blaubibi

Zu Bedenken ist, das die externe Bürokraft das Protokoll nicht eigenmächtig führen kann. Es muss also auch dann wenn eine externe Bürokraft hinzugezogen wird ein Mitglied des BR geben, der für die Sitzungniederschrift verantwortlich zeichnet! Selbst wenn ihr also die Schreibkraft hinzuzieht entbindet das Euch nicht von der Pflicht ein BRM zum Verantwortlichen für die Niederschrift zu bestimmen!

In diesem Sinne sollte das so ablaufen: Das zuständige BRM DIKTIERT der Bürokraft den Wortlaut der Niederschrift, die Bürokraft stenografiert diese oder schreibt sie gleich am PC ins Reine. Die Bürokraft selbst hat normalerweise keine Entscheidungsgewalt, was in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird. Die Bürokaft ist eben KEIN externer Protokollführer sondern eben nur eine Schreibkraft.

z.B. DKK Rn. 9 zu §34 BetrVG

Und ja: Der BR kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden BRM beschließen seine Bürokraft mit der Niederschrift zu beauftragen - wenn er denn eine Bürokraft in entsprechendem Umfang vom AG zur Verfügung bestellt bekommt.

BTW: Wenn Du noch einmal antworten willst editiere Deine Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus.
Antwort 8 Erstellt am 17.05.2010 um 09:53 Uhr von rkoch