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Auszug aus Niederschrift

A
AlexW
Dez 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der BR einen Auszug aus der Niederschrift bzw die ganze Niederschrift einer BR-Sitzung an einen eingeladenen Gast dieser Sitzung ausgeben? Wir hatten Mitarbeiterin unserer Klinik in die Sitzung eingeladen, um diese durch eine kleine Vorstellung zu ihrer Person kennenzulernen. Nun hat sie uns gebeten, ihr die entsprechend angefertigte Niederschrift der Sitzung zukommen zu lassen.

Meines Wissens hat nur der Arbeitgeber nach §34 BetrVG, sofern er an der Sitzung teilgenommen hat, ein Anrecht darauf.

Frage dazu: Hat diese Mitarbeiterin das Recht darauf? Dürfen wir das als BR überhaupt?

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Community-Antworten (6)

S
seehas

19.12.2024 um 14:01 Uhr

Im Fitting steht zu § 34 (2) BetrVG, dass anderen Teilnehmern an der BR Sitzung (also nicht AG oder Gewerkschaft) keinen Anspruch auf die Überlassung des Protokolls haben. Es ist aber nicht problematisch ihnen bei vorliegen eines berechtigten Interesses einen Auszug aus der Niederschrift der die Punkte umfasst bei denen sie anwesend waren zu überlassen, soweit damit keine geheimhaltungsbedürftigen Angeben gefährdet werden.

W
WiederDa

20.12.2024 um 07:40 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass die Kollegin nicht an der ganzen Sitzung teilgenommen hat (das wäre sonst der Super-GAU). Wie sieht denn dann der Protokollauszug aus? Etwa so: "TOP5 Vorstellung MA Musterfrau: Frau Musterfrau stellt sich im Gremium vor."

Ich würde mich an der Stelle echt fragen, woher der Wunsch nach einem Protokollauszug kommt! Oder anders gesagt: Bei mir würden alle Alarmglocken schrillen!

NB
nicht brauchen

20.12.2024 um 09:11 Uhr

Ein Auszug aus der Niederschrift nur den Punkt betreffend, wo die Person anwesend war finde ich unproblematisch. Also z.B: Auszug Anfang Punkt 7 Vorstellung von Frau X Frau X hat sich dem BR vorgestellt. AUszug Ende.

A
AlexW

20.12.2024 um 09:18 Uhr

Bezugnehmend auf die Alarmglocken von WiederDa...... Diese Frage stellen wir uns auch, was die Mitarbeiterin damit verfolgt, einen Auszug zu bekommen. Auch wir sind in dieser Situation äußerst skeptisch und hellhörig. Zumal diese Mitarbeiterin eine Position mit ganz engem Kontakt zu unserer Geschäftsführung inne hat. Könnt Ihr uns was dazu empfehlen, da wir dem Wunsch der Mitarbeiterin ungern nachkommen wollen. Wir befürchten durch den engen Kontakt der Mitarbeiterin zu Geschäftsführung, dass hier eine Absicht/ Plan dahinter steht, den BR zu belasten. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und Geschäftsführung ist bei uns aktuell nicht gegeben. Misstrauen und Ausbootungen prägen mittlerweile unseren Alltag.

K
Kehler

20.12.2024 um 10:11 Uhr

Wenn das so bei euch ist, würde ich ihr das schreiben, was Seehas geschrieben hat.

Im Fitting steht zu § 34 (2) BetrVG, dass anderen Teilnehmern an der BR Sitzung (also nicht AG oder Gewerkschaft) keinen Anspruch auf die Überlassung des Protokolls haben.

W
WiederDa

20.12.2024 um 10:13 Uhr

Dann macht es, wie "nicht brauchen" es in seiner Antwort oben beschrieben hat. Dann sollte nichts passieren.

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