Wir haben vor einigen tagen ein betriebsratwahl gehabt. Insgesamt gab es 95 stimmzetteln. Eine stimme wurde vom wahlvorstand für ungültig erklärt weil auf dem briefumschlag mit kugelschreiben gekrizelt worden war. Nach der zählungen gab es ein stechen mit mir und einem anderen mitarbeiter. Es fand eine auslosung statt zu gunsten für mich. Der br wurde ernannt annerkannt und vom wahlvorstand mit einem unterschrift vollendent. Die niederschrift wurde auf einem informationstafel ausgehängt und unter besondere vorkommnisse mit keine vermerkt. Kurz nach der veröffentlichung der niederschrift hat der wahlvorstandsvorsitzinder den ungültigen stimmzettel geöffnet und 2 tage später für doch gültig erklärt. Die niederschrift wurde zum zweiten mal aus heiterem himmel geändert und ich war raus aus dem br.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen das der wahlvorstandsvorsitzinder von anfang an gegen mich war und der mitarbeiter der mit mir stimmgleich war ein mann von ihm war. Nachdem er diesen umschlag geöffnet hatte und feststellte das er eine stimme für ungültig erklärt hat der eigentlich für sein mann galt hat er die niederschrift nach 2 tagen umgeändert und ich war der verlierer. Ich habe dagegen einspruch eingelegt und warte jetzt auf eine antwort. Ein anwalt wurde auch eingeschaltet. Was passiert wenn ich einfach an diesem konstituierenden Sitzung teilnehme mit dem ersten niederschrift und darauf beharre das ich der 5. br mitglied bin. Ich bin doch nicht im bringschuld oder. Warum soll ich denn das urteil anfecheten? Die sind doch im zugzwang oder? Was rät ihr mir bzw was ist zu tun?