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Betriebsratswahl

L
Luniz
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben vor einigen tagen ein betriebsratwahl gehabt. Insgesamt gab es 95 stimmzetteln. Eine stimme wurde vom wahlvorstand für ungültig erklärt weil auf dem briefumschlag mit kugelschreiben gekrizelt worden war. Nach der zählungen gab es ein stechen mit mir und einem anderen mitarbeiter. Es fand eine auslosung statt zu gunsten für mich. Der br wurde ernannt annerkannt und vom wahlvorstand mit einem unterschrift vollendent. Die niederschrift wurde auf einem informationstafel ausgehängt und unter besondere vorkommnisse mit keine vermerkt. Kurz nach der veröffentlichung der niederschrift hat der wahlvorstandsvorsitzinder den ungültigen stimmzettel geöffnet und 2 tage später für doch gültig erklärt. Die niederschrift wurde zum zweiten mal aus heiterem himmel geändert und ich war raus aus dem br. Ich möchte ausdrücklich erwähnen das der wahlvorstandsvorsitzinder von anfang an gegen mich war und der mitarbeiter der mit mir stimmgleich war ein mann von ihm war. Nachdem er diesen umschlag geöffnet hatte und feststellte das er eine stimme für ungültig erklärt hat der eigentlich für sein mann galt hat er die niederschrift nach 2 tagen umgeändert und ich war der verlierer. Ich habe dagegen einspruch eingelegt und warte jetzt auf eine antwort. Ein anwalt wurde auch eingeschaltet. Was passiert wenn ich einfach an diesem konstituierenden Sitzung teilnehme mit dem ersten niederschrift und darauf beharre das ich der 5. br mitglied bin. Ich bin doch nicht im bringschuld oder. Warum soll ich denn das urteil anfecheten? Die sind doch im zugzwang oder? Was rät ihr mir bzw was ist zu tun?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

07.03.2014 um 23:01 Uhr

So ein Chaos. Der WV hat grundverkehrt gehandelt. Ich sehe dich zwar aktuell nicht im BR aber eine Anfechtung erscheint mir sinnig.

H
Hartmut

07.03.2014 um 23:17 Uhr

Hallo Luniz, nein einfach so hingehen zur konstituierenden Sitzung bringt gar nichts. Du musst die Wahl anfechten. Das wird dir gelingen, denn das mit dem Wahlzettel hätte so nicht passieren dürfen. Suche dir noch zwei weitere Arbeitnehmer, die deiner Meinung sind, und fechte die Wahl an.

O
Oblatixx

07.03.2014 um 23:50 Uhr

Zieh das durch, solchen Leuten gehört mächtig auf die Finger geklopft! Wieso eigentlich war der noch im Besitz der Wahlunterlagen?

G
gironimo

08.03.2014 um 09:23 Uhr

Ich würde vielleicht doch zur Sitzung gehen. Du hast doch sicherlich die Mitteilung vom Wahlvorstand, dass Du gewählt bist.

Meine Meinung: Die Arbeit des WV endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Alles was irgendwer danach macht, ist nicht mehr Gegenstand des Wahlverfahrens.

Aus meiner Sicht hätte der WV-Vorsitzende (mit zwei weiteren AN) die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, weil fehlerhaft ausgezählt wurde.

Aber Frage den Anwalt, wie er das sieht.

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