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Schwapaus neuer Kommentar zum BetrVG

N
Nubbel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo DrUmnadrochit,

also ich zitiere mal § 34 BetrVG Abs. 1 - bitte jetzt deutlich mitlesen ode selber nachsehen: Über jede Verhandlung des Betriebes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefaßt sind enthält.

§ 34 Abs. 2 - bitte hier auch deutlich lesen: Die Mitglieder des Betriebsrates haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen...

Also Fakt: Wenn das Protokoll jetzt mit einer Niederschrift gleichzusetzen ist, wären wir mal einen Schritt weiter. Und Fakt ist auch, dass ich hier nicht polemiere ob die ganze Sitzung festgehalten werden muss oder nur die Beschlüsse - ich habe nur geschrieben, dass ein BRM das Recht auf die Einsichtnahme eines Protokolls -oder auch Niederschrift- nach meinem Zitat folgender rechtlichen Grund hat: Nach § 76 Abs. 3 BetrVG i. V. m. § 34 BetrVG Abs. 3 hat jedes BRM das Recht auf die Einsichtnahme der Niederschrift der Einigungsstellen-Sitzung.

Jetzt bleibt nur noch die rechtliche Bewertung, ob das die Niederschrift/Protokoll der Einigungstellen-Sitzung auch unter die Unterlagen nach § 34 BetrVG Abs. 3 fällt... Das ist zu bejahen, da nach herrschender Meinung die Niederschrift als eine Unterlage vom Betriebsrat angesehen wird...

Noch Fragen - Nein - Setzen... Antwort 12 Erstellt am 09.08.2012 um 08:47 Uhr von Schwapau

trampelst du immer so durchs leben? du machst apfelbirnenkompott! sitzungsniederschriften die der br in seinen sitzungen anfertigt, sind etwas anderes als ein einigungsstellenverfahren!

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Community-Antworten (5)

S
Streikbrecher

09.08.2012 um 15:45 Uhr

Schwapau

Du hast wohl hier Verständnisprobleme.

Einsichtsrecht in alle BR-Unterlagen haben ALLE BRM, so ja auch klar das BAG.

Aber EXTERNE, also AN haben eben dieses Recht nicht.

Sie haben auch kein Rechtsanspruch zu erfahren wer in welchen BR Gremien oder auch der Einigungsstelle abgestimmt hat. Er hat nur einen Anspruch darauf, dass der BR ihm das Ergebnis Ihn betreffend nennt. Er kann dieses ggf auch im der Betriebsversammlung fragen. Er kann auch einzelne BRM ansprechen, wei sie abgestimmt haben. Dann kann dieser ggf sein Verhalten im nennen, wenn er möchte und wenn der BR nicht ggf im Beschluss oder in der GO des BR andere Regelungen getroffen haben.

Fazit: hat ein Mitarbeiter ein Recht auf die Einsicht des Protokolls der Einigungsstellen-Sitzung, wenn es um Entscheidungen um die eigene Person geht?

Die Antwort lautet klar NEIN!!!! hat er nicht.

K
Kulum

09.08.2012 um 16:10 Uhr

Für den Fall, dass der ursprüngliche TE überhaupt noch mitliest und sich das Gemüt nicht inzwischen ein wenig abgekühlt hat.

Zum einen kannst du davon ausgehen, dass DrU weder deutlich mitlesen noch extra nachschauen muss um §34 BetrVG zu kennen und zu verstehen.

Zum anderen, schau dir deine eigene Interpretation nochmal an. Wann auch immer du das Recht auf Einsichtnahme erwähnt hast, taucht dort immer wieder nur der BR bzw die BRM auf. Mit keinem Wort erwähnst du bzw. das BetrVG Arbeitnehmer die nicht BRM sind.

Im übrigen steht dir frei, jederzeit ein BRM zu fragen was in deinem Fall entschieden wurde, du musst nicht erst bis zur nächsten Betriebsversammlung warten. Das muss in einer Einigungsstelle aber nicht viel mit dem zu tun haben, was der BR für dich erreichen wollte. Allerdings musst du dich schon mit den Antworten des BRM zufrieden geben, weitergehende Rechte erwirbst du ganz einfach. Bei der nächsten Wahl selbst kandidieren, wenn du gewählt wirst kannst du stundenlang Akten wälzen im BR-Büro. Zu irgendeinem deiner BRM wirst du doch wohl so viel Vertrauen haben, dass du seinen Antworten Glauben schenken kannst. Falls nicht sollte das ein Grund mehr für dich sein bei der nächsten Wahl selbst zu kandidieren.

N
Nubbel

09.08.2012 um 16:37 Uhr

Kulum, Fettnäpfchen mit Öl und Feuer und so:) Er darf ja nicht wählen, geschweige sich aufstellen lassen. Das ist ja das Dilemma, da nur er das BetrVg versteht.

K
Kulum

09.08.2012 um 16:52 Uhr

Ach, Schwapau war das? Merde, dann gehörte glaube auch zu seinen Problemen, dass er eins der drei für ihn zuständigen BRM nicht kennt und die anderen beiden weit weg sind.

Aber wenn man alle drei BRM nicht erreichen kann, wie will er dann in die Akten einsehn?

Falls du das noch liest, entschuldige bitte, dass ich von dir in der dritten Person rede. Das sind Fragen die ich mir grad selber stelle.

Und streiche in Gedanken einfach die Stellen, in denen ich dich auffordere dich zur Wahl aufzustellen.

S
Schwapau

13.08.2012 um 12:38 Uhr

Hallo Kulum,

ich lese noch immer mit - und die bist wohl einer der wenigen, die das Problem kennt bzw. erkennt...

Das Problem ist, wie es ist...der BR ist nicht vor Ort und antworten kommen sehr spät erst nach mehrmaliger Erinnerung.

Wenn dann der BR von der Meinung des AG inhaltlich so was von überzeugt ist und keine Gegenwehr zeigt - wie sagte doch Betriebsrätin - einfach mal zum Anwalt gehen und Sache klären lassen -, dann ist das schon sehr ärgerlich...

Also ich kenne viele MA in meiner Position - und bisher ist der BR, auch bei eindeutigen Rechtsverstößen, noch NIE zum Anwalt gelaufen und hat sich auf Grund der geltenden Rechtslage damit auseinandergesetzt und den AG angeschrieben und angewiesen.

Entweder bist du ein Betroffener oder aber ein ehemaliger BR - stimmts?

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