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Feiertagsarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrates möglich?

J
jaypar
Jan 2018 bearbeitet

In unserem kleinen Unternehmen arbeiten 17 Mitarbeiter. In diesem Jahr soll es eine Fachwoche geben, an der ein großer Teil unserer Mitarbeiter teilnehmen soll. Diese ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen so terminiert, dass sie von Mittwoch bis Sonntag läuft. Besonders problematisch ist, dass innerhalb dieser 5 Tage auch ein Feiertag liegt.

Für einige Mitarbeiter, die im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit arbeiten, gehört ja Wochenendarbeit auch zum Job...

Aber für die anderen Mitarbeiter eben nicht. Und diese sollen nun auch an dieser Fachwoche teilnehmen - und dann auch noch am Feiertag arbeiten, wobei es sich um einen Donnerstag handelt... also einen der beliebten Brückentage.

Meine Frage ist nun, ob und inwieweit die Geschäftsleitung den Betriebsrat vorab einbeziehen - bzw. um Zustimmung bitten muss?

Ganz besonders geht es mir vor allem um die Arbeit an diesem Feiertag (Donnerstag).

Danke und Gruß, jaypar

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

12.01.2017 um 10:15 Uhr

Das fällt allemal unter den § 87 Abs 1 Nr 2+3 BetrVG. Die Arbeitszeiten werden ja anders verteilt, bzw es fällt Mehrarbeit an. Versteckt ist damit auch noch ein Urlaubsgrundsatz verborgen. Ich nehme an, der AG will für diese Zeiten auch Urlaubssperre verhängen.

Warum sollen eigentlich alle hin? Sollen sie dort etwas lernen? Dann käme noch die Mitbestimmung nach §§ 96-98 BetrVG ins Spiel.

J
jaypar

13.01.2017 um 14:53 Uhr

Danke für die Nachricht...

Leider komme ich erst heute zum antworten. Es soll nur ein Teil der Belegschaft hin und dort sollen sie z.B. Stände betreuen und sich Vorträge anhören, die dort gehalten werden.

Ich werde mir dem AG darüber reden, wie wir mit dem Feiertag verfahren und mich dann ggf. wieder melden.

Danke und Gruss, jaypar

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