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Pausenregelungen

VB
Vic Brom
Apr 2025 bearbeitet

Hallo ! Ich habe zwei Fragen zur Pausenregelung:

  • Mitarbeiter A arbeitet von 7-9 Uhr (2Std) , macht 30 min Pause und setzt dann um 9:30 bis 16:00 Uhr (6;30 Std) fort. Muss sie Pause nach 6 stunden ununterbrochener Arbeit liegen, oder ist die Pause wie beschrieben völlig ausreichend für die Erfüllung des Gesetzes? Müsste Mitarbeiter A also um 15:30 eine erneute Pause machen?

  • Mitarbeiterin B arbeitet von 8:00 -14:10 Uhr Eigentlich hätte sie um 14 Uhr nach 6 Stunden ohne Pause Feierabend gemacht, es kam aber noch ein Kollege mit einer dringenden Frage dazwischen. Kann ihr nun 30 Minuten Pause abgezogen werden, oder nur die 10 Minuten, die sie "zu viel" gearbeitet hat? Oder muss sie gar nun eine Paus einlegen, nochmals für x Minuten die Arbeit aufnehmen, um die 10 Minuten bezahlt zu bekommen? Wie lang muss die Arbeit nach einer Pause sein, um nicht in den verdacht zu geraten, eine Pause vielleicht doch ans Arbeitszeitende gelegt zu haben?

Liebe Grüße, Eure Vic

28702

Community-Antworten (2)

S
seehas

03.04.2025 um 19:09 Uhr

Mitarbeiter A muss nach 6 Stunden (also um 15:30) eine Pause machen. Länger als 6 Stunden am Stück lässt das ArbZG in §4, Satz 3 nicht zu. (Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.) Mitarbeiterin B hätte um 14:00 eine halbe Stunde Pause machen müssen, bevor sie etwas anderes arbeitet. Kulanterweise sollten ihr die 10 Minuten gutgeschrieben werden. Um das Problem zu umgehen empfehle ich betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitszeiten niemals genau auf 6 Stunden festzulegen. Dann ist dieses Problem nämlich vorprogrammiert.

C
celestro

03.04.2025 um 19:19 Uhr

Ist das so schwer?

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

da steht doch alles drin, was man wissen muss. Und

"Kann ihr nun 30 Minuten Pause abgezogen werden, oder nur die 10 Minuten, die sie "zu viel" gearbeitet hat?"

ist auch völlig klar ... wenn sie solange wie beschrieben gearbeitet hat, dann darf man ihr keine einzige Minute abziehen. ABER ... sie hat gegen das ArZG verstoßen und das könnte Konsequenzen für sie oder den AG haben.

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