ich hoffe ihr könnt helfen:
in der regel wird in unserem betrieb zwischen 7 und 15:30 gearbeitet. nun soll ein teil der belegschaft, für ca. 3 wochen, von 17 bis 1:30 arbeiten. es geht um wartungsarbeiten, die auch nur ausgeführt werden können, wenn die räume leer sind.

frage:
muss der ag die "nachtschicht" beim br beantragen und sich genehmigen lassen oder besteht nur ein recht auf mitbestimmung zwecks ausgleich/bezahlung der arbeitsstunden? kein tarifvertrag, bv vorhanden.

unser br ist neu gegründet und bedarf etwas hilfestellung.

DANKE