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Genehmigung Nachtarbeit durch BR

B
breit
Jan 2018 bearbeitet

ich hoffe ihr könnt helfen: in der regel wird in unserem betrieb zwischen 7 und 15:30 gearbeitet. nun soll ein teil der belegschaft, für ca. 3 wochen, von 17 bis 1:30 arbeiten. es geht um wartungsarbeiten, die auch nur ausgeführt werden können, wenn die räume leer sind.

frage: muss der ag die "nachtschicht" beim br beantragen und sich genehmigen lassen oder besteht nur ein recht auf mitbestimmung zwecks ausgleich/bezahlung der arbeitsstunden? kein tarifvertrag, bv vorhanden.

unser br ist neu gegründet und bedarf etwas hilfestellung.

DANKE

1.74501

Community-Antworten (1)

G
gironimo

07.01.2017 um 09:27 Uhr

Der AG muss eure Zustimmung zur Verschiebung der Arbeitszeit einholen. Das gehört zur "zwingenden" Mitbestimmung des § 87 BetrVG (Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Beginn und Ende ).

Bevor ihr zustimmt, einigt euch mit dem AG auch über die Frage Zeitausgleich und sonstige Fragen, die entstehen

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