in der regel wird in unserem betrieb zwischen 7 und 15:30 gearbeitet. nun soll ein teil der belegschaft, für ca. 3 wochen, von 17 bis 1:30 arbeiten. es geht um wartungsarbeiten, die auch nur ausgeführt werden können, wenn die räume leer sind.
frage:
muss der ag die "nachtschicht" beim br beantragen und sich genehmigen lassen oder besteht nur ein recht auf mitbestimmung zwecks ausgleich/bezahlung der arbeitsstunden? kein tarifvertrag, bv vorhanden.
unser br ist neu gegründet und bedarf etwas hilfestellung.
DANKE
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen