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Nachtarbeit 20-6 Uhr?

K
Karabennemsi
Jan 2018 bearbeitet

Im letzten Newsletter für Betriebsräte schreiben Sie; "Wann liegt Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit vor? Es ist verbindlich geregelt, dass Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr vorliegt,". Im ArbZG ist aber klar geregelt, 23-6 bzw 22-5 Uhr ist Nachtarbeit. Weiter oben im Newsletterbeitrag haben Sie das richtig wiedergegeben. Habe ich da was falsch verstanden? Wie kommen Sie auf 20-6 Uhr und wo kann ich das nachlesen?

Nachtrag 4.7.14 Ist wohl missverständlich geschrieben worden. Laut §3bEStG sind Zuschläge von max 25% Steuerfrei, wenn sie für Arbeit zwischen 20-6 Uhr anfallen. Hat aber nichts mit der Nachtarbeit aus dem ArbZG zu tun. Sorry

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Community-Antworten (2)

B
blackjack

04.07.2014 um 02:02 Uhr

Nachtarbei, in der Regel ab 22 Uhr. In TV kann Nachtarbet ab 20,00Uhr geregelt sein.

N
nicoline

04.07.2014 um 08:55 Uhr

blackjack, von welcher Regel sprichst Du?

Es ist verbindlich geregelt, dass Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr vorliegt Da würde ich auch gerne wissen, wo das geregelt ist!

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