Im letzten Newsletter für Betriebsräte schreiben Sie; "Wann liegt Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit vor? Es ist verbindlich geregelt, dass Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr vorliegt,".
Im ArbZG ist aber klar geregelt, 23-6 bzw 22-5 Uhr ist Nachtarbeit. Weiter oben im Newsletterbeitrag haben Sie das richtig wiedergegeben. Habe ich da was falsch verstanden? Wie kommen Sie auf 20-6 Uhr und wo kann ich das nachlesen?

Nachtrag 4.7.14
Ist wohl missverständlich geschrieben worden.
Laut §3bEStG sind Zuschläge von max 25% Steuerfrei, wenn sie für Arbeit zwischen 20-6 Uhr anfallen. Hat aber nichts mit der Nachtarbeit aus dem ArbZG zu tun.
Sorry