Liebes Forum,

ein Mitarbeiter hat im Oktober letzten Jahres für die letzte Januarwoche diesen Jahres Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun will er aber zum 31.1.2017 gehen und fragt was nun mit seinem genehmigten Urlaub wird. Ich verstehe es so, dass einmal genehmigter Urlaub nicht wiederrufen werden kann. Der Urlaub ist zu gewähren und auch zu bezahlen. Zum Zeitpunkt der Beantragung und Genehmigung war noch nicht bekannt, dass der Kollege Ende Januar ausscheidet.

Ist das so richtig?

mfg
Thunderelf