Erstellt am 05.01.2017 um 13:12 Uhr von moreno
Ja hat er denn schon Anspruch auf 5 Tage Urlaub wenn er nur bis Ende Januar bleibt? Ist dies Resturlaub darf er diesen natürlich nehmen wie eingereicht.
Erstellt am 05.01.2017 um 14:35 Uhr von gironimo
Naja bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen (hat er die? ) , käme im Januar 2.5 Tage Anspruch zu Stande. Fehlen u.U. 2.5 Tage.
Will man sich darum wirklich streiten?
Erstellt am 05.01.2017 um 15:16 Uhr von alterMann
Hallo thunderelf,
Du meinst vielleicht etwas anderes: Einmal erhaltener Urlaub wird nicht verrechnet (s. c Nr 3).
Dem Kollegen stehen nach BUrlG 24:12=2 Tage Urlaub für den Januar zu. (Ein TV kan natürlich günstiger sein) Dass mehr Urlaub genehmigt wurde, nützt ihm jedenfalls nichts: Genehmigt ist nicht genommen.
§ 5 (Teilurlaub) (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) ...
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.