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Vollkonti-Betrieb Feiertagsarbeit

W
wesermann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich arbeite in einem Unternehmen mit vollkontinuierlichem Betrieb. Die Genehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit liegt vor. Arbeitzeitabrechnung erfolgt als Gruppe (10 Kollegen) gemäß Schichtplan der Gruppe. Die Gruppe setzt sich folgendermaßen zusammen: 8 Kollegen bedienen die Maschinen, 2 Kollegen sind Reserve ( Urlaubs- Krankenvertretung). Nun meine Frage: Alle Kollegen müssen lt. Arbeitgeber die gleiche Stundenanzahl / Jahr leisten, da am Feiertag gearbeitet werden darf, und somit für keinen Kollegen eine Schicht durch Feiertag ausfällt. Ich bin der Meinung, da nur 8 Kollegen am Feiertag ( in der Woche) arbeiten können, haben auch nur diese 8 Kollegen Arbeitsverpflichtung, und die 2 "Reserve-Kollegen" müssten den Feiertag über das Entgeldfortzahlungs-Gesetz verrechnet bekommen. Die aktuelle Situation ist folgende: Wer am Feiertag nicht arbeitet, muss Urlaub oder Stunden vom Zeitkonto verrechnen lassen. Selbstverständlich sollte die Feiertagsarbeit über das Jahr unter allen Kollegen gleich verteilt werden.

Sind meine Überlegungen richtig?

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

05.01.2017 um 16:28 Uhr

Wesermann, im Prinzip liegst Du richtig. Aus Deiner Frage schließe ich aber, dass in Eurem BR niemand wirklich Ahnung von Schichtdienstregelungen, Ersatzruhetage und dergleichen hat. Und Euer AG will sie anscheinend auch nicht wirklich haben... Ich empfehle Euch dringend eine gründliche Schulung. Ihr werdet Euch wundern.

K
kommissar

10.01.2017 um 09:40 Uhr

Hallo, die Frage die hier m. M. nach zu klären ist: Warum fällt die Arbeit am Feiertag für die 2 Kollegen aus. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt im §2 folgendes:

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Mein Handbuch für Arbeitsrecht sagt, dass in Schichtbetrieben mit regelmäßiger Feiertagsarbeit das Gesetz nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. Zitat: "Fällt der Feiertag dagegen mit einer Freischicht zusammen, dann ist der Arbeitsausfall nicht Folge des Feiertages, sondern des Schichtplans".

Ich würde hier mal die Rechtsberatung der Gewerkschaft befragen.

K
Kölner

10.01.2017 um 10:31 Uhr

Warum soll der AG nicht recht haben? Ich bin irritiert...

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