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Jahresarbeitstage-Regelung

M
maxtom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Unternehmen arbeiten ein Teil der MA im Vollkonti-Schichtsystem (7 Tage die Woche/5 Schichtsystem) und ein Teil der MA im normalen 3 Schicht/ 5 Tage System. Für alle gilt laut BV die 40 Stundenwoche. Bei den "Normalschichtlern" wird für 2015, 254 Jahresarbeitstage berechnet und für die Vollkonti MA 261 Jahresarbeitstage....also arbeiten die Vollkontileute 7 Tage mehr im Jahr. Die GL sagt, das wäre im Vollkonti-System so, da die Feiertage nicht berücksichtigt werden. Ist das wirklich der Fall? Gibt es dazu evtl. schon Urteile vom BAG auf die ich mich berufen könnte und wie ist das in anderen Unternehmen geregelt?

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Community-Antworten (2)

W
Wadlbeißer

13.08.2015 um 18:30 Uhr

Hallo, ich bin jetzt nicht der Vollkonti - Fachmann, aber es dürfte zumindest für die unterschiedliche Urlaubsberechnung folgendes zutreffen:

"Fehlt es an einem festen Arbeitszeitrhythmus, so ist auf die durchschnittliche Zahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche innerhalb von 12 Monaten abzustellen oder es ist die Zahl der Arbeitstage pro Jahr zu ermitteln und ins Verhältnis zur 5-Tage-Woche zu setzen. Feiertage bleiben dabei außer Betracht.

Die Formel für die Umrechnung lautet:

Urlaubstage bei 5-Tage-Woche × tats. Arbeitstage durch Arbeitstage 5-Tage-Woche = tatsächliche Urlaubstage

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/ausfallzeiten-in-flexiblen-arbeitszeitsystemen-faqs-11-wie-wirkt-es-sich-auf-die-berechnung-des-urlaubs-aus-wenn-die-arbeitszeit-flexibel-ohne-bestimmten-schichtrhythmus-verteilt wird_idesk_PI10413_HI1783680.html

Grüße Wadlbeißer

M
maxtom

14.08.2015 um 19:19 Uhr

Danke erstmal für die Antwort. Es ging mir aber nicht direkt um die Frage der Urlaubstage. Bei uns bekommt jeder MA 30 Tage Urlaub. Es ging um die Jahresarbeitstage. Und da müssen die Vollkonti-Leute 7 Tage im Jahr mehr arbeiten wie die Normalschichtler. Und dazu noch an einem Feiertag Urlaub nehmen müssen, wenn sie im Schichtplan stehen und frei haben wollen. Worin liegt die Begründung für die 7 Tage Mehrarbeit?

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