Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in jedem Jahr kommen immer wieder erneut Fragen im Unternehmen auf bezugnehmend auf den Urlaub. Wann darf ich Urlaub nehmen, wie viele können gleichzeitig in den Urlaub und wann bekomme ich meinen Urlaub genehmigt.

Unser Unternehmen unterhält mehrere Betriebstätten die je Betriebstätte mehrere Objekte Unterhält. Nun hatten wir den Fall, dass Urlaube an einem Objekt einfach genehmigt wurden ohne Soziale Auswahl sowie einer Gleichbehandlung der Kollegen.
Übersetzt heißt dies, es wurde nicht mit den einzelnen Kollegen die zu einem gleichen Zeitpunkt Urlaube eingereicht hatten gesprochen sondern ohne Hintergrund 2 Kollegen den Urlaub genehmigt und den anderen Kollegen die Urlaube gestrichen.

Auch möchte unser Arbeitgeber bei einer Stärke von 14 Mitarbeitern nur 2 Mitarbeiter gleichzeitig den Urlaub gewähren.
Wir als Betriebsrat haben daraufhin über eine Beschlussfassung dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass eine erneute Auswertung der eingereichten Urlaube an dem besagten Objekt durchgeführt werden muss um Sozial sowie AGG zu beachten.
Dies ging auch per Mitarbeiterinformation an unsere Kollegen.

Die Frage:
Bisher hat sich nichts getan, wie können wir weiter vor gehen?
Wie können wir die Regelung "Nur 2 Mitarbeiter gleichzeitig" außer Kraft setzen?

Eine Betriebsvereinbarung ist bereits in Bearbeitung jedoch wissen wir, dass bis zur vollständigen Durchsetzung dieser noch etwas Zeit verstreichen wird.

Vielen Dank im voraus
LG