Folgender Fall wir haben Unstimmigkiten bei ein Mitarbeiter wegen Urlaub ,es geht um die Urlaubsgewährung ,wir haben den Passus in der BV (bei nicht Einigung wird die Einigungstelle angerufen) ,da jedem Mitarbeiter der Urlaub gewährt wurde und diesem Kollegen nicht (ist natürlich BR Mitglied und komischerweise treten das erste Mal Probleme auf ,vor der Wahl nie).Deshalb muss evtl. die Einigungstelle angerufen werden .
Sehe Ich das Richtig das bei diesem Thema für die Abstimmung ein Ersatzmitglied eingeladen werden muss und der Kollege(um den es geht ) den Raum verlassen muss?