Unstimmigkeiten wegen Urlaubsgewährung BV
Folgender Fall wir haben Unstimmigkiten bei ein Mitarbeiter wegen Urlaub ,es geht um die Urlaubsgewährung ,wir haben den Passus in der BV (bei nicht Einigung wird die Einigungstelle angerufen) ,da jedem Mitarbeiter der Urlaub gewährt wurde und diesem Kollegen nicht (ist natürlich BR Mitglied und komischerweise treten das erste Mal Probleme auf ,vor der Wahl nie).Deshalb muss evtl. die Einigungstelle angerufen werden . Sehe Ich das Richtig das bei diesem Thema für die Abstimmung ein Ersatzmitglied eingeladen werden muss und der Kollege(um den es geht ) den Raum verlassen muss?
Community-Antworten (2)
31.01.2011 um 13:22 Uhr
Könnte sowohl als auch... Kommt halt auf den konkreten Verhandlungsgegenstand der E-Stelle und die Formulierungen sowohl der BV als auch der Ablehnung des Urlaubsantrags an.. Da ich aber davon ausgehe, dass ihr u.a. den Anwalt eures Vertrauens als Beisitzer benennen wollt: Lasst Euch bei der Formulierung des Gegenstands helfen und euch sagen, ob EBRM oder nicht...
31.01.2011 um 13:36 Uhr
was genau ist denn der Grund der Nichteinigung?
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