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Am Jahresende eingereichter Urlaub abgelehnt - betriebsbedingt?

K
Klaus
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

ich habe eine Frage zur Gewährung von Urlaub bzw. wann betriebsbedingte Gründe für eine Ablehnung vorliegen.

Folgendes Szenario: Der Betrieb habe ca. 60 MA, einige davon haben ihren Urlaub frühzeitig eingereicht, genehmigt bekommen und bereits genommen.

Wie so häufig gibt es nun noch eine Reihe von MA, denen im Oktober einfällt, dass sie noch 5 Wochen Urlaub haben. Obwohl sich diese Urlaubswünsche gleichmäßig auf die verbleibende Zeit bis zum 31.12. aufteilen, kann der AG nicht mehr allen Urlaubswünschen nachkommen und verweigert die Urlaubsgewährung für mehrere MA, gerne auch unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten.

Die Frage lautet: können die MA, deren Urlaubsanträge abgelehnt wurden, ihren Urlaub ins nächste Jahr übertragen? Der AG könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass eben keine betriebsbedingten Gründe vorgelegen haben, denn die MA hätten ihren Urlaub ja auch im März nehmen können, als niemand wollte.

Einerseits kann der AG ja nur aus betriebsbedingten Gründen dem Urlaubswunsch eines AN widersprechen, woraus unmittelbar die Übertragbarkeit folgt. Andererseits wäre damit der laufende Urlaubsanspruch stets übertragbar, wenn er einfach erst am Ende des Jahres geltend gemacht würde. Das dürfte auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Meinungen? Fundierte Meinungen? Konkretes Wissen?

Viele Grüße Klaus

5.410014

Community-Antworten (14)

R
Rollie

15.06.2006 um 18:33 Uhr

Es könnte allerdings sein, das diese Situation dazu führt, das der AG in den kommenden Jahren eine Lösung anstreben wird, das die Mitarbeiter ihren Urlaub einplanen werden.

K
Kölner

15.06.2006 um 19:17 Uhr

Das mit der Übertragung geht doch auch nur bis zum 31.03.06. Es kann aber nicht Sinn und Zweck der Übung sein, dass der BR von sich aus - ohne Not - eine Urlaubsregelung anstrebt, meine ich!

K
Klaus

15.06.2006 um 19:25 Uhr

Naja, der AG hat eine Urlaubssperre vom 01.11.-31.12. beantragt, weil dann voraussichtlich der Arbeitsanfall höher sein wird. Da ich kein Freund von Zwangsmaßnahmen bin, andererseits der Arbeitgeber aber auch Recht hat, soweit es den erhöhten Arbeitsanfall angeht, fände ich es schon sinnvoll, wenn die MA ihren Urlaub einfach von sich aus so rechtzeitig einreichen, dass es nicht zu Engpässen kommt. Die meisten wollen ja gar nicht wirklich ihren Urlaub am Jahresende nehmen, sie bekommen lediglich ihre Hinterteile nicht hoch, um ihn früher zu nehmen.

Wenn es tatsächlich dazu käme, dass der AG die Übertragung ablehnt, weil Urlaubsanträge erst im Oktober gestellt wurden, wäre das Geschrei vermutlich groß.

Viele Grüße Klaus

H
Hirnixxl

15.06.2006 um 19:40 Uhr

Kölner, § 87 Abs. 5 (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

Es sollte wohl in der Natur der Sache liegen, dass man nicht bis zur Jahresmitte damit wartet. Mit einer Urlaubsregelung könnte man die aktuellen Probleme jedenfalls vermeiden.

K
Kölner

15.06.2006 um 19:46 Uhr

@Hirnxxl Danke für die Nachhilfe! Aber ist damit ein Initiativrecht gemeint?

H
Hirnixxl

15.06.2006 um 20:37 Uhr

@Kölner, Aber ist damit ein Initiativrecht gemeint?

Ich denke ja, aber die Frage müsstest du doch besser beantworten können. Nach deinen Antworten, hier im Forum, zu urteilen hast du doch schon ein paar Jahrzehnte BR-Erfahrung gesammelt. Ich dagegen 10 Wochen. Aber frage mich ruhig, ich helfe gerne!

Aber jetzt zur Sache: Aus eigener Erfahrung sollte der BR ein offenes Auge auf die Urlaubsplanung haben. Bei uns wird festgelegt wieviel MA gleichzeitig Urlaub nehmen können. Während der Ferien gibt es häufiger Probleme. Dann verzichten einige MA mit Kindern auf die Ferienzeit. An sich kann man das wohl akzeptieren weil nicht immer dieselben betroffen sind. Aber, wenn es dann soweit ist, bekommen aus irgendwelchen Gründen auch MA ohne Kinder während der Ferien Urlaub. Ich denke, hier ist ein aktiver BR gefordert.

F
Fayence

15.06.2006 um 22:42 Uhr

Hirnxxl,

Kölner hat im Prinzip schon Recht, dass ein BR nicht von sich aus eine Urlaubs-Regelung initiieren sollte. Reglementierungen bringen ja nun nicht nur Vorteile sondern auch Nachteile mit sich, sollte man einfach mitbedenken!

Klaus, inwiefern bei Euch im Betrieb das Thema "Urlaub" ein häufig vorkommender Streitpunkt ist, kann hier niemand beurteilen. Sollte das bei Euch wirklich der Fall sein, wäre es im Interesse aller durchaus sinnvoll, über eine BV zu diesem Thema nachzudenken. Aber auch nur dann!

Vielleicht müssen die ein oder anderen KollegInnen einmal die Erfahrung gemacht haben, dass es zum Jahresende mit den eigenen Urlaubsplänen eng werden könnte.

Ein pauschal behauptetes erhöhtes Arbeitsaufkommen in der Zeit "von-bis" hält einer betriebsbedingten Urlaubssperre jedenfalls nicht stand. Im Prinzip muss die Hütte in Flammen stehen, um einen betriebsbedingten Grund für die Nichtgenehmigung von Urlaub anführen zu können.

L
Lotte

16.06.2006 um 00:28 Uhr

Hallo Klaus, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Dich diese ganze Urlaubsgeschichte nervt und Du selbst gerne eine Lösung hättest. ("sie bekommen lediglich ihre Hinterteile nicht hoch") Kann ich gut verstehen, würde mich auch nerven. Aber: dann handel doch auch als genervter Kollege. Sprech es in einer Besprechung an und versuche es als Kollege unter Kollegen zu klären, aber nicht unter dem Deckmäntelchen des BR.

K
Klaus

16.06.2006 um 02:51 Uhr

Danke erstmal für die Antworten.

@Fayence: Wir möchten nicht von uns aus eine Regelung herbeiführen. Der AG hat wie gesagt einen Antrag auf Urlaubssperre gestellt. Darauf werden wir reagieren müssen. Primär interessieren uns die Belange der Mitarbeiter, aber der AG hat sicherlich auch ein berechtigtes Interesse daran, dass nicht gerade in einer unstreitig "heißen Phase" die AN im Urlaub sind. Vielleicht müssen wir hier nicht initiativ werden, aber ich weiss jetzt schon, dass es am Jahresende Probleme geben wird, die dann nicht mehr zu lösen sind. Daher möchte ich lieber jetzt versuchen, zu einer annehmbaren Lösung zu kommen.

@Lotte: Mich nervt es tatsächlich, dass die Kollegen sich vielfach nicht um ihre Angelegenheit kümmern und dann nach dem BR rufen, der dann aber nichts mehr tun kann. Ich verstehe allerdings Deinen Satz mit dem Deckmäntelchen nicht. Privat ist es mir völlig wurscht, wessen Urlaubsanspruch in welcher Höhe womöglich verfällt. Als BR ist es dagegen meine Aufgabe, das Wohl der Kollegen im Blick zu behalten. Das ist doch dann aber kein Deckmantel??

Viele Grüße Klaus

FB
Frank B.

16.06.2006 um 09:05 Uhr

Aus unserer betrieblichen Erfahrung kann ich nur empfehlen eine Urlaubsregelung zu initiieren. Wir haben es auch getan, weil der AG den Urlaub canceln wollte.

Ich glaube nämlich nicht das alle betroffenen Kollegen den Gang vor´s Arbeitsgericht gewagt hätten. Daher war´s bei uns sinnvoll, in einem Unternehmen mit mehr als 600 MA hätte der AG ganz schön gespart.

F
Fayence

16.06.2006 um 10:39 Uhr

Hallo Klaus, wenn die Gründe für eine Urlaubssperre nachvollziehbar sind, würde ich die KollegInnen schon jetzt auf diesen Zeitraum der Urlaubssperre hinweisen. Verbunden mit der Bitte, die Urlaubsplanung für dieses Jahr abzuschliesen & die Anträge einzureichen. Es würde sich ebenfalls empfehlen, in diesem Schreiben darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht im gemeinsamen Interesse sein kann, "starre" Urlaubsregelungen verabschieden zu müssen.

Dieses Schreiben könnte z.B. gemeinsam von AG + BR unterschrieben werden!

Ich bin ganz einfach der Meinung, dass erwachsene Menschen nicht so "erzogen" werden sollten/können, indem sich andere den Kopf für sie zerbrechen. Auch wenn es gut gemeint ist!

L
Lotte

16.06.2006 um 16:33 Uhr

Hallo Klaus, sorry, bin von falschen Vorraussetzungen ausgegangen und nehme den Deckmantel wieder an mich.

Unter diesen Umständen, die Du unter 33365 schilderst wäre es doch gut, wenn Ihr für das nächste Jahr einen Termin (bei uns ist es der 15.12.) mit den Kollegen vereinbaren könntet, bis zu dem jeder einen Großteil seines Urlaubs (z.B. 3 Wochen) auf einen Urlaubsplaner einträgt. Dann können alle langfristig planen und Überschneidungen, die betrieblich nicht möglich sind, kann der AG frühzeitig mit den Kollegen besprechen.

Für dieses Jahr finde ich Fayence Idee mit dem Schreiben sehr gut

K
Klaus

16.06.2006 um 16:57 Uhr

So wird es dann (hoffentlich) geschehen. Es gibt genug andere Dinge, über die man sich mit dem AG streiten kann (Erforderlichkeit von Seminaren...). Ich denke, wir werden mit dem Chef eine Lösung finden, die allen Seiten bestmöglich gerecht wird.

Danke für Eure Ratschläge :-)!

Viele Grüße Klaus

B
Biggy

18.06.2006 um 15:08 Uhr

Hallo Klaus wir haben mit dem AG eine Betriebsvereinbarung getroffen die regelt dass 2/3 des Jahresurlaubs bis zum 31.1 jeden Jahres verplant werden müssen. So ist jedem geholfen und es wird gewährleistet dass die Mitarbeiter ihren im Vorfeld genehmigten Urlaub antreten können. Auch ich stehe auf der Seite der Mitarbeiter, verstehe aber auch durchaus die Seite des AG. Ich wundere mich immer wieder über meine Kollegen/innen die sich das ganze Jahr darüber beschweren wie überlastet sie sind, aber es veräumen ihren Urlaub zu nehmen um sich zu erholen. Gruß Biggy

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