Moin,

ich habe eine Frage zur Gewährung von Urlaub bzw. wann betriebsbedingte Gründe für eine Ablehnung vorliegen.

Folgendes Szenario: Der Betrieb habe ca. 60 MA, einige davon haben ihren Urlaub frühzeitig eingereicht, genehmigt bekommen und bereits genommen.

Wie so häufig gibt es nun noch eine Reihe von MA, denen im Oktober einfällt, dass sie noch 5 Wochen Urlaub haben. Obwohl sich diese Urlaubswünsche gleichmäßig auf die verbleibende Zeit bis zum 31.12. aufteilen, kann der AG nicht mehr allen Urlaubswünschen nachkommen und verweigert die Urlaubsgewährung für mehrere MA, gerne auch unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten.

Die Frage lautet: können die MA, deren Urlaubsanträge abgelehnt wurden, ihren Urlaub ins nächste Jahr übertragen? Der AG könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass eben keine betriebsbedingten Gründe vorgelegen haben, denn die MA hätten ihren Urlaub ja auch im März nehmen können, als niemand wollte.

Einerseits kann der AG ja nur aus betriebsbedingten Gründen dem Urlaubswunsch eines AN widersprechen, woraus unmittelbar die Übertragbarkeit folgt. Andererseits wäre damit der laufende Urlaubsanspruch stets übertragbar, wenn er einfach erst am Ende des Jahres geltend gemacht würde. Das dürfte auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Meinungen? Fundierte Meinungen? Konkretes Wissen?

Viele Grüße
Klaus