Mitbestimmung
Hallo in die Runde
hab da mal ne Frage .
Unser Kunde zahlt unseren AG XX Summe für Freiwillige gemachte Überstunden .
Die AN die freiwillig Überstunden machen kriegen pro Stunde xx Summe .
Sind wir da Mitbestimmungpflichtet was der AG pro Stunde zusätzlich zahlt bei freiwilligen Überstunden ?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (1)
02.01.2017 um 13:19 Uhr
Nein, die Höhe kann der AG alleine festlegen.
Eure Mitbestimmung beschränkt sich allein auf Verteilungsregeln und natürlich auf die Frage, ob Überstunden zugelassen werden
Verwandte Themen
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Mitbestimmung nicht wahrnehmen, rechtliche Nachteile
ÄlterWir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen. Wir unterliegen keinem Tarif. Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung. Über die Pu
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen