Erstellt am 28.11.2013 um 09:19 Uhr von gironimo
Da gibt es ja die Mitbestimmung des BR bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen (§ 87 BetrVG). Die Mitbestimmung reicht in Urlaubsfragen bis hin zu strittigen Einzelfällen.
Also - verhandeln und gute Argumente sind angesagt!
Erstellt am 28.11.2013 um 09:34 Uhr von tommyh
Hallo Majel
Einseitig festlegen ist nicht, da seit Ihr als Betriebsrat mit im Boot!
Lese Dir mal den §87 BetrVG durch: Aufstellung allgemeiner Grundsätze / Aufstellung des Urlaubsplanes / Festsetzung der Lage der einzelnen Arbeitnehmer.
Den eventuellen Spruch ihr bekommt kein Urlaub weil Kollege XY im Betriebsrat ist würde ich als Behinderung der Betriebsratsarbeit auffassen und ganz schnell abstellen!
Erstellt am 28.11.2013 um 10:21 Uhr von Oblatixx
Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht, besser gleich an die Wand mit dem Chef...
Lasst doch mal die Kirche im Dorf.
4 (VIER!) Mitarbeiter werden wohl den Urlaub so planen können, dass immer nur einer fehlt.
Wo ist da eigentlich euer Problem?
Erstellt am 28.11.2013 um 10:39 Uhr von tommyh
@Oblatixx
Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmer aufgehetzt werden weil ein Kollege in der Abteilung BRM ist!
Dies muss dem Chef oder Vorgesetzten deutlich gemacht werden!
An die Wand stellen kannst Dich selber! :-)
Ob sich vier Mitarbeiter einigen können oder müssen ist dahingestellt aber beim Urlaub ist der Betriebsrat mit im Boot und sollte alle einseitigen Anordnungen vom AG unterbinden.
Erstellt am 28.11.2013 um 13:31 Uhr von Oblatixx
zweiter Versuch (beim ersten war der gesamte Text im Nirvana).
Ja, an der Wand stehe ich schon. Mit dem Rücken! Und in der Ferne sehe ich schon einen mit der Rentenfahne winken. ;))
Dass der Betriebsrat mit im Boot ist, das ist mir schon klar. Ich finde es aber auf alle Fälle besser, schon unter der Bedingung zu planen, dass da hin und wieder einer fehlt, als eventuell den geplanten Urlaub dann nicht gewährt zu bekommen.
Eine Behinderung der BR-Arbeit sehe ich da nicht, im Gegenteil, ich würde das als BR mit tragen, da das dann für alle Planungssicherheit bedeutet.
Wir reden hier von vier Mitarbeitern. Vielleicht wird es mal tageweise eine Überschneidung geben, daran stirbt dann auch keiner, das muss man im Einzelfall beleuchten.
Auch ein Aufhetzen der Mitarbeiter kann ich nicht erkennen. Eher, dass sich die Mitarbeiter in ihren alten Freiheiten eingeschränkt fühlen.
Erstellt am 28.11.2013 um 20:43 Uhr von Tommyh
Hallo Obalix ich habe geschrieben, falls es zu solchen Sprüchen kommt :-) also wenn immer drei von vier vor Ort sein müssen dann darf nie einer Urlaub nehmen wenn das Betriebsratsmitglied Tagung / Seminar / Ausschusssitzung usw usw hat diese schlechte Regelung würde ich beim Arbeitgeber ansprechen und auf Änderung drängen. Ohne Unterlassungsklage und an die Wand stellen :-)