Urlaubsplanung Differenzen
Hallo Kollegen/innen, wir haben in unserer Firma Probleme mit der Urlaubsplanung. Beispiel: in einer Abteilung sind 4 MA beschäftigt, keiner hat schulfpflichtige Kinder, auch sonstige soziale Kriterien liegen nicht vor. Ein MA dieses Bereiches ist allerdings ordentliches BR Mitglied. Nun soll die Urlaubsplanung für 2014 so erfolgen dass immer nur ein MA Urlaub hat und 3 MA anwesend sein sollen dies wird damit begründet dass Abtlg. funktionstüchtig bleiben müsse, da das BR Mitglied häufig durch die BR Arbeit ausfalle. Die MA sind der Meinung dass es ausreiche wenn nur 2 MA während der Urlaubszeit in der Abteilung verblieben. Hierüber ist nun ein Streit entbrannt. Inwieweit hat der Arbeitgeber das Recht hat solche Dinge einseitig festzulegen. Vielen Dank für Eure Rückinfos. Majel
Community-Antworten (6)
28.11.2013 um 10:19 Uhr
Da gibt es ja die Mitbestimmung des BR bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen (§ 87 BetrVG). Die Mitbestimmung reicht in Urlaubsfragen bis hin zu strittigen Einzelfällen.
Also - verhandeln und gute Argumente sind angesagt!
28.11.2013 um 10:34 Uhr
Hallo Majel Einseitig festlegen ist nicht, da seit Ihr als Betriebsrat mit im Boot! Lese Dir mal den §87 BetrVG durch: Aufstellung allgemeiner Grundsätze / Aufstellung des Urlaubsplanes / Festsetzung der Lage der einzelnen Arbeitnehmer. Den eventuellen Spruch ihr bekommt kein Urlaub weil Kollege XY im Betriebsrat ist würde ich als Behinderung der Betriebsratsarbeit auffassen und ganz schnell abstellen!
28.11.2013 um 11:21 Uhr
Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht, besser gleich an die Wand mit dem Chef...
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. 4 (VIER!) Mitarbeiter werden wohl den Urlaub so planen können, dass immer nur einer fehlt. Wo ist da eigentlich euer Problem?
28.11.2013 um 11:39 Uhr
@Oblatixx
Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmer aufgehetzt werden weil ein Kollege in der Abteilung BRM ist! Dies muss dem Chef oder Vorgesetzten deutlich gemacht werden!
An die Wand stellen kannst Dich selber! :-)
Ob sich vier Mitarbeiter einigen können oder müssen ist dahingestellt aber beim Urlaub ist der Betriebsrat mit im Boot und sollte alle einseitigen Anordnungen vom AG unterbinden.
28.11.2013 um 14:31 Uhr
zweiter Versuch (beim ersten war der gesamte Text im Nirvana).
Ja, an der Wand stehe ich schon. Mit dem Rücken! Und in der Ferne sehe ich schon einen mit der Rentenfahne winken. ;))
Dass der Betriebsrat mit im Boot ist, das ist mir schon klar. Ich finde es aber auf alle Fälle besser, schon unter der Bedingung zu planen, dass da hin und wieder einer fehlt, als eventuell den geplanten Urlaub dann nicht gewährt zu bekommen. Eine Behinderung der BR-Arbeit sehe ich da nicht, im Gegenteil, ich würde das als BR mit tragen, da das dann für alle Planungssicherheit bedeutet.
Wir reden hier von vier Mitarbeitern. Vielleicht wird es mal tageweise eine Überschneidung geben, daran stirbt dann auch keiner, das muss man im Einzelfall beleuchten. Auch ein Aufhetzen der Mitarbeiter kann ich nicht erkennen. Eher, dass sich die Mitarbeiter in ihren alten Freiheiten eingeschränkt fühlen.
28.11.2013 um 21:43 Uhr
Hallo Obalix ich habe geschrieben, falls es zu solchen Sprüchen kommt :-) also wenn immer drei von vier vor Ort sein müssen dann darf nie einer Urlaub nehmen wenn das Betriebsratsmitglied Tagung / Seminar / Ausschusssitzung usw usw hat diese schlechte Regelung würde ich beim Arbeitgeber ansprechen und auf Änderung drängen. Ohne Unterlassungsklage und an die Wand stellen :-)
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