Hallo Kollegen/innen,
wir haben in unserer Firma Probleme mit der Urlaubsplanung. Beispiel: in einer Abteilung sind 4 MA beschäftigt, keiner hat schulfpflichtige Kinder, auch sonstige soziale Kriterien liegen nicht vor. Ein MA dieses Bereiches ist allerdings ordentliches BR Mitglied. Nun soll die Urlaubsplanung für 2014 so erfolgen dass immer nur ein MA Urlaub hat und 3 MA anwesend sein sollen dies wird damit begründet dass Abtlg. funktionstüchtig bleiben müsse, da das BR Mitglied häufig durch die BR Arbeit ausfalle.
Die MA sind der Meinung dass es ausreiche wenn nur 2 MA während der Urlaubszeit in der Abteilung verblieben.
Hierüber ist nun ein Streit entbrannt. Inwieweit hat der Arbeitgeber das Recht hat solche Dinge einseitig festzulegen.
Vielen Dank für Eure Rückinfos. Majel