Zeiterfassung zu spät?
Guten Tag, Ein Kollege hat seine Zeiterfassung an einem Tag aus technischen Gründen nicht vorgenommen. Zwei Stunden später hat er eine Abmahnung bekommen, da er die Zeiterfassung jeden Tag bis 18 Uhr machen muss, laut internen Richtlinien. Ist die Abmahnung legitim? Danke!
Community-Antworten (9)
01.07.2023 um 12:00 Uhr
Definiere mal aus technischen Gründen. Und was steht in der Abmahnung drin.
01.07.2023 um 12:47 Uhr
Und wann wurde er abgemahnt? Denn wenn er um 09:00 gekommen ist, hätte er die Buchung ja bis 18:00 noch 20 mal vornehmen können.
01.07.2023 um 18:12 Uhr
In der Abmahnung steht, dass die Zeiterfassung jeden Tag passieren soll, und für den Tag erfolgte eben keine bis 18 Uhr (sind Kernarbeitszeiten). Und ca. 2 Stunden später ist die Abmahnung gekommen. Aus technischen Grund heißt hier, dass die Verbindung zum Internet nicht funktioniert hat und die Zeiterfassung deshalb nicht gespeichert wurde.
01.07.2023 um 19:37 Uhr
Das Zeiterfassungssystem läuft über Internet ????????? Nicht wirklich oder? Habt ihr eine externe Abrechnungsstelle?
01.07.2023 um 20:45 Uhr
Ja, wir arbeiten oft im Homeoffice. Können wir bitte beim Thema bleiben und auf die Frage antworten?
02.07.2023 um 13:47 Uhr
Da eine Frage nicht immer mit JA oder NEIN zu beantworten ist, kann das Nachfragen manchmal wichtig sein. Habt ihr einen Betriebsrat wäre z.B. die Einführung der Zeiterfassung mitbestimmungspflichtig. Das heißt in deiner zwischen BR und AG abgeschlossenen BV könnte irgendwo stehen wie MA zu verfahren haben wenn die Zeiterfassung nicht möglich ist oder einen defekt oder Störung hat. Genau so sieht es mit dem Homeoffice aus. Homeoffice ist mitbestimmungspflichtig. Auch hier könnte in einer BV eine bestimmte Regelung stehen wie zu verfahren ist. Auch bei einer internen Regelung müssen BR und AG sich ja auf ein Prozedere geeinigt haben wie zu verfahren ist wenn das Zeiterfassungssystem nicht funktioniert. Irgendwo da könnte also eine Klausel versteckt sein. In dem Fall wäre dann nämlich der BR mit im Boot und dieser müsste sich mit drum kümmern. Ich bin zwar jetzt nicht der Internetspezialist, aber es müsste ja nachweisbar sein das über dem kompletten Tag kein Internet zur Verfügung stand. Im Verlauf des PC oder Läppi ist ja auch hinterlegt das der MA sich über den ganzen Tag versucht hat sich ein zu loggen. Das alles sollte geklärt sin und dann kann man schauen ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht.
02.07.2023 um 20:08 Uhr
Die Störung "beweisen" zu können würde massiv helfen. Und natürlich die Frage beantworten, ob die Störung am heimischen Internet war, oder an den Computersystemen vom Arbeitgeber.
03.07.2023 um 12:55 Uhr
Die IT des AG sollte ein ähnliches Protokoll haben wie Deine IT zu Hause (z.B. FritzBox). In beiden Fällen sollten fehlgeschlagene Anmelde- und Verbindungsversuche eigentlich geloggt sein.
Ansonsten frage ich mich gerade, wie ernst ich die Abmahnung überhaupt nehmen würde. Die Frage ist, wann die Zeitbuchung nachgeholt wurde. Ich nehme mal an, zeitnah. Hier nach 2 Stunden eine Abmahnung auszusprechen, wo auch überhaupt kein Anhaltspunkt für einen eventuellen Täuschungsversuch vorliegt, halte ich für völlig unzweckmäßig. Und sollte im Folgefall eine Kündigung ausgesprochen werden, könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Richter das ggf. genau so sieht.
Handelt der AG immer so affektiv, oder könnte er den Kollegen für irgendwas auf dem Kieker haben?
05.07.2023 um 14:40 Uhr
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Das ist auch unsere Vermutung gewesen, dass der AG auf mehr Schein als Sein ist und mit solchen Abmahnungen nur Angst verbreiten will. Ein Täuschungsversuch liegt hier überhaupt nicht vor und die Zeiterfassung wurde direkt am nächsten Arbeitstag nachgeholt. Auch die Art und Weise, die Abmahnung nach dem Feierabend um 21 Uhr schriftlich auszusprechen spricht für sich.
Es soll dringend ein BR gegründet werden. Vielleicht wird es dann einiges besser.
Danke und viele Grüße!!
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