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Zeiterfassung bei Krankheit

D
D77966-spm
Jul 2018 bearbeitet

Ein Beschäftigter arbeitet am Tag X von 9 bis Y Uhr, danach geht er wegen Übelkeit zum Arzt und wird krank geschrieben. Diese AU reicht er ein und nun wird der Tag X in der Zeiterfassung auf Krank gestellt. Fall A) Y ist 19:30 Uhr - Der Beschäftigte hat 9 h 45 min geleistet. Durch die Umstellung in der Zeiterfassung werden 8h angerechnet. Kann der Rest verfallen ? Fall B) Y ist 15 Uhr - Der Beschäftigte hat nun nur 6h geleistet. Durch die Umstellung in der Zeiterfassung werden 8h angerechnet.

Die an den Betriebsrat nun gestellte Frage ist nun, da durch die Umstellung der Zeiterfassung kein Beginn und Ende mehr sichtbar ist und somit im Monatsausdruck nur noch Krank steht.

Kann der Beschäftigte darauf bestehen das Beginn und Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden - sein Hintergrund ist das er dieses als Pendler wegen der Steuer dokumentiert haben möchte. Es geht um einen Fall B) , der Beschäftigte ist sogar gewillt die dadurch entstandene Zeitschuld aus dem Gleitzeitkonto zu erbringen.

Wir sitzen nun genau dazwischen der Beschäftigte will die Stunden (auch wenn es ein Nachteil ist) stehen haben und der Arbeitgeber sagt es muss rechtlich so gemacht werden. Gibt es tatsächlich die rechtliche Pflicht das dieses vom Arbeitgeber so gemacht werden muss auch wenn der beschäftigte es ausdrücklich anders möchte ? (Wenn ja bitte Quelle)

Muss man in diesem Fall zwischen normal Krank und einem Arbeitsunfall unterscheiden ? In unserem Fall war es ein Wegeunfall der sich am Morgen ereignet.

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Community-Antworten (8)

I
ickederdicke

26.07.2018 um 14:11 Uhr

Also, so ganz werd ich nicht schlau aus deinem Post. Versuch es doch mal einfach nochmal getrennt aufzudröseln. Erst war dem AN schlecht, zuletzt erwähnst du es wäre ein Wegeunfall. besteht hier ein Zusammenhang ?

N
nicoline

26.07.2018 um 15:56 Uhr

Fall A) Y ist 19:30 Uhr - Der Beschäftigte hat 9 h 45 min geleistet. war das so geplant, oder ist er ungeplant länger geblieben?

Y ist 15 Uhr - Der Beschäftigte hat nun nur 6h geleistet. Kann der Beschäftigte darauf bestehen das Beginn und Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden Das kommt darauf an, ob es eine Vereinbarung dazu gibt, ansonsten gilt:

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

M
Moreno

26.07.2018 um 16:51 Uhr

Was der Pendler für einen Vorteil haben soll wenn der Tag mit 6 Stunden dokumentiert wird statt mit 8 Stunden würde mich mal interessieren.

A
AlterMann

26.07.2018 um 19:44 Uhr

Moreno; Der Pendler hat einen Vorteil, wenn dieser Tag nicht als Krankheitstag gezählt wird. Das Ganze wird auch dann nicht ganz unwichtig, wenn ein AN länger als 6 Wochen krank ist. Wenn der abgebrochene Arbeitstag schon als krank gezählt wird, verliert der AN einen Tag Lohnfortzahlung. Gerade das wäre für den BR Grund genug, bei der Praxis des AG auf Änderung zu dringen.

M
Moreno

26.07.2018 um 21:26 Uhr

Was hat das denn mit Pendler zu tun? Ist doch für alle gleich! Und von einem Tag kürzer Lohnfortzahlung wird er auch nicht sterben!

R
rsddbr

27.07.2018 um 10:45 Uhr

"Was hat das denn mit Pendler zu tun?"

Wenn der Tag als krank zählt, kann er bei der Einkommensteuererklärung für diesen Tag nicht den Arbeitsweg absetzen.

M
Moreno

27.07.2018 um 11:49 Uhr

Na dann kann er sich doch bestätigen lassen, dass er an diesem Tag im Geschäft war und dann frühzeitig wegen Unwohlsein nach Hause gegangen ist!

T
titapropper

27.07.2018 um 12:59 Uhr

Ich wage zu bezweifeln, dass das Finanzamt bei der Angabe der Urlaubs- und Abwesenheitstage in der Steuererklärung genau bei diesem Arbeitnehmer eine Tiefenprüfung vornehmen wird.

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