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BV teilweise nicht mehr umsetzbar

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Damei81
Jul 2023 bearbeitet

Hallo

es gibt eine BV Rufbereitschaft welche Bezahlung regelt.

Die Beträge sollen jedes Jahr angepasst werden, wenn der Konzern in einer anderen KBV gesteckten ziele erreicht hat. Wir sind aus diesem Konzern ausgetreten und diese KBV zählt nicht mehr für uns.

Muss dieser Passus neu verhandelt werden oder fallt der einfach nur weg?

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Community-Antworten (1)

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ganther

02.07.2023 um 19:43 Uhr

welche genaue Auswirkungen das hat, kann dir hier niemand sagen. Dafür müsste man die BVen komplett kennen. Eine BV ist ein Normenvertrag und damit unterliegt er normalen Auslegungsregeln. Daher ist hier die Frage, ob man die bestehende Regel vielleicht auslegen könnte, was nun zu gelten hat. Wenn sie natürlich aber durch die fehlende KBV keinen Bezug und Inhalt mehr hat, dann ist die Frage, ob nur diese Regel in der BV nicht mehr gilt, oder ob die komplette BV nicht mehr gilt. Ich würde zum Anwalt gehen und mich professionell beraten lassen. Das löst du nicht hier im Forum

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