Eingeliederung abgelehnt
Hallo, ich bin schwerbehindert zu 50 Prozent ohne sichbare Merkmale und bin als Busfahrin vor 1 Jahr überfallen worden werden einer Linienfahrt am Bahnhof. Seitdem bin ich über die BG krankgeschrieben und befand mich in Therapie. Ich habe eine Eingliederung mit meinem Therapeuten der BG ausgearbeitet und der Betriebsarzt hatte auch dazu sein ok gegeben. Nun hat die Firma die Eingliederung abgelehnt, dass es nicht umsetzbar ist. Das heißt, es war so das ich stufenweise wieder anfange aber nur auf Linien die nicht über den Bhf laufen. Aber die Firma hat gesagt es ist komplett nicht umsetzbar.
Was für Möglichkeiten hab icb noch? Der Firma ist das egal, die helfen einem nicht, zahlen ja auch nicht für mich. Aber im Oktober läuft mein Verletztengeld aus. Was kann icb noch machen? Möchte ja wieder arbeiten aber so ist es wieder ein Schlag ins Gesicht.
Lieben Gruss
Community-Antworten (1)
04.08.2023 um 10:47 Uhr
Wenn ihr eine SBV habt würde ich mich als erstes an die wenden! Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Lehnt ein Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung ab, kann er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig machen. Nach einem neuen Urteil des BAG darf der Arbeitgeber die stufenweise Wiedereingliederung jedoch bei begründeten Zweifeln an der Gesundheitseignung des schwerbehinderten Arbeitnehmers ablehnen (BAG, Urt. v. 16.05.2019 – 8 AZR 530/17; Pressemitteilung 22/19). Da wirst du dir wohl einen Anwalt suchen müssen und klagen.
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