Hallo,

eine Kollegin wird während Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Wir haben dazu eine Anhörung erhalten der wir teilweise zugestimmt haben. Die Eingruppierung ist u.E. nicht korrekt und deshalb haben wir dieser widersprochen (vorher 5 jetzt 4).

Nun wurde unserer Niederlassung aus der Zentrale mitgeteilt, dass eine teilweise Zustimmung nicht möglich wäre. Entweder zustimmen, ablehnen oder enthalten.

Wir haben uns in der Anhörung bzw. unserer Stellungnahme auf den Tarifvertrag berufen. "Die Umgruppierung hat mindestens unter Wahrung des Besitzstandes der bisherigen Gehaltshöhe zu erfolgen, wobei übertarifliche Zulagen ganz oder teilweise in das neue Tarifgehalt eingebaut werden können."

Es wurde uns jetzt auch mitgeteilt, dass die Kollegin dann gar nicht kommen kann, wenn wir an der Eingruppierung, welche vor der Elternzeit bestand, festhalten.

Wenn mit der Kollegin bereits alles vereinbart war, kann doch jetzt kein Rückzieher gemacht werden, oder? Vielmehr müsste doch die Zustimmung zur Eingruppierung nun durch das Arbeitsgericht eingeholt werden, oder?

Wie sollen/können wir nun vorgehen?
Wie können wir "nachweisen" dass eine teilweise Ablehnung eben doch möglich ist? In §99 BetrVG steht das ja nicht.

Besten Dank
VG
wieso