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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zielvereinbarungen

R
Rookiebr
Jan 2021 bearbeitet

Bei uns werden 1x jährlich für jeden MA Zielvereinbarungen festgelegt. Teilweise individuelle Ziele, teilweise Unternehmensziele. Teilweise wird bei Zielerreichung ein Bonus gezahlt (wenn vertraglich vereinbart) und teilweise gibt es keinen Bonus (wenn eben vertraglich nicht vereinbart). Wir unterliegen keinem Tarifvertrag.

Könnt ihr uns (junger BR) sagen, ob wir bei den Zielvereinbarungen in der Mitbestimmung sind und wo das geschrieben steht (§87 BetVG finden wir nichts zu Zielvereinbarungen). Wie geht ein "alter BR" mit dem Thema um?

Vielen DAnk für Eure Hilfe.

Rookiebr

1.12402

Community-Antworten (2)

P
Petrus

17.01.2012 um 16:21 Uhr

Guckt mal in die Kommentierung zu §87(1) # 11 (Festlegung leistungsbezogener Entgelte). Indirekt zieht auch §94(2): Für die Bewertung der Zielerreichung werdet ihr ja Beurteilungsgrundsätze benötigen.

G
gironimo

17.01.2012 um 16:32 Uhr

wie petrus schon schreibt. Die Mitbestimmung besteht.

hier noch ein Link zu einem Artikel zu diesem Thema: http://www.trittin-rechtsanwaelte.de/downloads/AuR/Trittin&Fischer_2007-AuR-Mitbestimmung.pdf

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