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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungsvertrag wegen Lohnerhöhung

A
Angel1964
Sep 2023 bearbeitet

Kann man dies unterschreiben für eine Lohnerhöhung

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag einvernehmlich mit Wirkung zum 01.09.2023 folgende Zusatzvereinbarung getroffen:

§1 Zulage

Der Arbeitnehmer erhält neben seiner vertraglich vereinbarten Vergütung eine widerrufliche Zulage in Höhe von € 1,00/Brutto die Stunde für folgende Tätigkeit:

$2 Widerruf

Diese Zulage kann schriftlich ganz oder teilweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende widerrufen werden, wenn:

  • die Schichtführertätigkeit wegfällt - der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung begeht, die er zu vertreten hat

§3 Anrechnung

Die Zulage kann auf eine etwaige Erhöhung der Grundvergütung oder auf künftige Erhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden.

§ 4 Widerruf

Bestehende Vertragsinhalte und Rechte aus dem Arbeitsvertrag haben weiter Gültigkeit, es sei denn, dieser Vertrag regelt unter dem jeweiligen Sachverhalt etwas anderes.

45 Bestätigung

Der/Die Mitarbeiter/in bestätigt, dass er/sie ein Exemplar dieser Vertragsänderung erhalten hat und erklärt sich mit dem Inhalt einverstanden.Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag einvernehmlich mit Wirkung zum 01.09.2023 folgende Zusatzvereinbarung getroffen:

§1 Zulage

Der Arbeitnehmer erhält neben seiner vertraglich vereinbarten Vergütung eine widerrufliche Zulage in Höhe von € 1,00/Brutto die Stunde für folgende Tätigkeit:

$2 Widerruf

Diese Zulage kann schriftlich ganz oder teilweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende widerrufen werden, wenn:

  • die Schichtführertätigkeit wegfällt - der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung begeht, die er zu vertreten hat

§3 Anrechnung

Die Zulage kann auf eine etwaige Erhöhung der Grundvergütung oder auf künftige Erhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden.

§ 4 Widerruf

Bestehende Vertragsinhalte und Rechte aus dem Arbeitsvertrag haben weiter Gültigkeit, es sei denn, dieser Vertrag regelt unter dem jeweiligen Sachverhalt etwas anderes.

45 Bestätigung

Der/Die Mitarbeiter/in bestätigt, dass er/sie ein Exemplar dieser Vertragsänderung erhalten hat und erklärt sich mit dem Inhalt einverstanden.

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Community-Antworten (9)

T
Tagträumer2

28.09.2023 um 09:58 Uhr

Diese Lohnerhöhung erhälst Du aufgrund einer Schichtleitertätigkeit?

Bitte auf eine Funktionszulage bestehen, die ist nicht verrechenbar mit Erhöhungen des Grundlohns, diese jetzt schon.

M
Muschelschubser

28.09.2023 um 10:07 Uhr

  • eine Anrechenbarkeit ist demnach sowohl bei Leistungs- als auch bei Funktionszulagen kritisch zu prüfen

  • gemeint ist ausdrücklich die Anrechnung auf tarifliche Erhöhungen. Freiwillige Erhöhungen würde ich separat bewerten

Ist auf Grundlage der Deklaration eine Anrechnung gesetzlich ausgeschlossen, kann das auch mit dieser Vereinbarung nicht ausgehebelt werden. Hier gilt wie immer die entsprechende Rechtspyramide.

C
celestro

28.09.2023 um 11:27 Uhr

Rechtsberatung ist nur Rechtsanwälten erlaubt.

P
Pickel

28.09.2023 um 15:45 Uhr

Muschelschubser Welche Rechtsnorm sollte denn Anrechnungen ausschließen?

M
Muschelschubser

28.09.2023 um 16:24 Uhr

Nun, da auch höchstrichterliche Urteile eine rechtlich bindende Norm darstellen, könnte z.B. eine Anrechenbarkeit der Zulage ausgeschlossen werden, wenn diese nicht als Lohnbestandteil deklariert wurde, sondern als eigenständige Komponente der Vergütung. Diese Klarstellung war bereits Teil einzelner Urteile mit anderem Hinergrund (1 AZR 276/95; 5 AZR 820/07;..).

Ein Gesetz hierzu kenne ich allerdings tatsächlich nicht.

Jedoch können bestehende Urteile oder vorhandene Tarifverträge die Gültigkeit einer solchen Einzelvereinbarung hemmen. Das meinte ich mit Rechtspyramide.

Auch könnte ein Mitbestimmungsrecht entstehen, wenn es zum Beispiel zu Verwerfungen beim Gesamtrahmen gewährter Zulagen kommt und eine prozentuale Umverteilung ausgelöst würde. Dann wäre die bloße Vereinbarung ebenfalls angreifbar. Das hat zwar nichts mit der Rechtspyramide zu tun, ist aber zumindest ein möglicher Stolperstein.

P
Pickel

28.09.2023 um 21:52 Uhr

Da ist ganz viel Könnte. Auf den Fall bezogen ergibt sich allerdings kein anwendbarer Ansatz.

T
Tagträumer2

29.09.2023 um 10:13 Uhr

Eine Verrechnung von Funktionszulagen ist kritisch zu prüfen ... dummes Zeug!

Der MA erhält für eine Aufgabe, die bisher nicht in seinem Vertrag verankert war Geld. Das sagt das Wort Funktionszulage aus, da wird nichts verrechnet!

Übt der MA diese Funktion nicht mehr aus, DANN gibt es das zusätzliche Geld nicht mehr. Was genau ist daran nicht zu verstehen?!

M
Muschelschubser

29.09.2023 um 10:17 Uhr

Dass die Zulage beim Wegfall der Funktion gestrichen wird, habe ich nie bestritten.

Mir ging es um die Differenzierung, worauf verrechnet wird. Tarifliche Erhöhungen? Freiwillige Erhöhungen? Ich dachte, das wäre klar.

Ist das hier eigentlich irgendein Battle, wer den patzigsten Tonfall an den Tag legt? Wenn ja, was gibt es zu gewinnen? Wo sind die Teilnahmebedingunen?

A
Angel1964

29.09.2023 um 10:18 Uhr

Da es nicht genau steht wofür die Zulage ist muß man doch damit rechnen dass der AN an mehreren Stellen eingesetzt wird, eine Schichtführungsposition gibt es nicht da der A N Alleine arbeit.

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