Hallo,allerseits!
Eine MA musste ihr krankes Kind im Dezember während einer allg. Urlaubssperre betreuen und überschritt die üblichen 10 bezahlten Tage im Jahr um 2. Diese wollte sie nun von ihrem Stundenkonto ausgleichen. AG lehnt ab mit Verweis,das andere AN während der Url.sperre auch nicht frei machen können und sie möge doch bitte 2 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Nun hat sie uns gefragt,wie die rechtliche Lage sei.
Können wir der Kollegin eventuell helfen? Auf welcher Grundlage?

Danke schon mal für Eure Antworten!