Wir haben bei uns im Krankenhaus eine Betriebsvereinbarung in der festgelegt wurde, daß nicht mehr als 4 Nächte am Stück gearbeitet werden darf. Ausgenommen davon sind die Dauernachtwachen, die einen eigenen Ramendienstplan haben. Jetzt gibt es einige Mitarbeiter, die lieber mehr als die 4 Nächte am Stück(maximal 6 Nächte) arbeiten würden, da sie dann länger am Stück frei haben,was z.B. die Kinderbetreuung erleichtert oder sie sowieso lieber Nachts arbeiten etc, etc. Unser Betriebsrat ist sich uneins. Wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich wünscht ( im Ramen des Arbeitszeitgesetzes)mehr Nächte am Stück zu arbeiten als in der BV vorgegeben, muß der BR die BV erzwingen, also den Dienstplanverantwortlichen dazu auffordern die Begrenzung der Nächte einzuhalten, entgegen dem Mitarbeiterwunsch?
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Arbeitszeitrecht
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