Mitarbeiterwunsch gegen Betriebsvereinbarung
Hallo Wir haben bei uns im Krankenhaus eine Betriebsvereinbarung in der festgelegt wurde, daß nicht mehr als 4 Nächte am Stück gearbeitet werden darf. Ausgenommen davon sind die Dauernachtwachen, die einen eigenen Ramendienstplan haben. Jetzt gibt es einige Mitarbeiter, die lieber mehr als die 4 Nächte am Stück(maximal 6 Nächte) arbeiten würden, da sie dann länger am Stück frei haben,was z.B. die Kinderbetreuung erleichtert oder sie sowieso lieber Nachts arbeiten etc, etc. Unser Betriebsrat ist sich uneins. Wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich wünscht ( im Ramen des Arbeitszeitgesetzes)mehr Nächte am Stück zu arbeiten als in der BV vorgegeben, muß der BR die BV erzwingen, also den Dienstplanverantwortlichen dazu auffordern die Begrenzung der Nächte einzuhalten, entgegen dem Mitarbeiterwunsch?
Community-Antworten (3)
29.12.2016 um 12:42 Uhr
Wenn es so festgelegt ist: ja. Wenn ihr etwas anderes wollt, dann kündigen und neu verhandeln.
29.12.2016 um 12:54 Uhr
Ich würde den Wunsch dem AG gegenüber kommunizieren und sehen was dabei heraus kommt. Ggf. läßt sich dann auf "kleinem Dienstweg" die BV ändern. Neue anfertigen, rein schreiben das die neue BV die alte vom "XYZ Datum" ersetzt und beide Seiten unterschreiben. Zum Schutz der AN würde ich eine Formulierung wählen, die nicht alle verpflichtet, sondern etwas wie "auf Wunsch des einzelnen Mitarbeiters kann diese Anzahl auf 6 erhöht werden" oder so.
Kündigen würde ich solch eine BV aber zunächst einmal in keinem Fall.
29.12.2016 um 13:13 Uhr
Da kommt § 77 Abs. 4 BetrVG zum Zuge. "Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig."
Ihr könntet also der Abweichung zustimmen. Abert diskutiert die Situation und Folgen der Abweichung gründlich.
Vielleicht doch eine Zusatzvereinbarung zum Theme Familie und Beruf oder ähnliches.
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