Erstellt am 07.02.2014 um 06:15 Uhr von Teufel
Der Wahlvorstand kann das vereinfachte wahlverfahren nur mit dem AG vereinbaren.
Die Vereinbarung muss ausschließlich bzw. Konkludent geschlossen werden.
Hier bei waf gibt es die Vordrucke für die Vereinbarung .
Es ist nicht erzwingbar.
Die Kollegen können hier nichts machen das ist alleinige Sache des Wahlvorstandes.
Sollte die Vereinbarung geschlossen werden dann würde das vereinfachte wahlverfahren Anwendung finden.
Erstellt am 07.02.2014 um 09:47 Uhr von gironimo
Es ist so wie Teufel schon schreibt. Die AN können diesbezüglich keine Unterschriftenaktion machen, die den WV zwingt.
Der WV könnte mit dem AG so etwas vereinbaren - ich selbst rate davon ab.
Nunmehr liegt es allein in der Hand der Kandidaten. Diese können sich zu einen gemeinsamen Wahlvorschlag zusammenfinden, dann ist automatisch Personenwahl oder sie tun es nicht und reichen zwei oder mehr Vorschläge ein, dann ist automatisch Listenwahl.
Dem WV ist zu raten, sich unbedingt neutral zu verhalten und nicht den Versuch zu unternehmen, Einfluss auf die Kandidaten zu nehmen.