Hallo zusammen,

meine Frage ist, ob die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Teilzeitmitarbeiters von 18 auf 24 Stunden eine Zustmmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme nach §99,1 darstellt, oder nach §87, 1, 3 eine zwingende Mitbestimmung darstellt. Die Stundenerhöhung ist befristet bis zum 3.2017, also länger als einen Monat.
Oder besteht kein Mitbestimmungsrecht in diesem Fall?

Wie sieht es aus, im Falle einer Stundenreduktion?