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Rechtfertigung für befristete Stundenerhöhung

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TidusZero
Jun 2021 bearbeitet

Hallo alle zusammen, Unser BR hat eine Frage wo er nicht weiter kommt. Wir haben letzte Woche in unserer Sitzung einer Kollegin mit unbefristetem Verttrag(120h/Monat) eine Befristete Erhöhung auf 150hMonat bis 31.1.2022 zugestimmt. Dies ist die zweite Befristung für die Stundenerhöhung. Die erste befristete Stundenerhöhung war vom 1.2.2021 bis 30.6.2021. Nun möchte die Kollegin vom Betriebsrat eine Rechtfertigung fur diese zweite befristet Erhöhung haben, damit sie dagegen rechtlich vorgehen kann. Sie wollte die befristete Stundenerhöhung unbefristet haben.. Wie sollen wir jetzt als Gremium da vorgehen. Wir haben auch das Gefühl, dass ein Betriebsrat Mitglied mit ihr gesprochen hat , wer wie im Gremium abgestimmt hat.

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Community-Antworten (5)

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celestro

21.06.2021 um 17:54 Uhr

Irgendwie macht Dein Posting keinen Sinn. Der AG tritt an den BR heran und bittet um eine befristete Erhöhung und der stimmt zu. Wo ist jetzt der Punkt, an dem die ANin anknüpfen will?

Oder ist die Sachverhaltsschilderung irgendwo nicht ganz korrekt?

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Relfe

21.06.2021 um 18:06 Uhr

die Erhöhung wird meines Erachtens erst wirksam, wenn die Kollegin das Angebot annimmt. Da sie dieses offensichtlich nicht möchte, nimmt sie das Angebot nicht an, erklärt ihrem AG sie hätte die Erhöhung gerne unbefristet und dann wartet sie wie der AG reagiert. Sie kann ja jetzt nicht klagen gegen etwas, was gar nicht wirksam ist, es handelt sich lediglich um ein Änderungsangebot des AV (soweit ich das richtig interpretiere)

Unabhängig davon kann der BR der Kollegin doch erklären warum er zugestimmt hat, warum nicht? (muss er nicht, kann er aber)

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TidusZero

21.06.2021 um 18:56 Uhr

Sie ist deshalb befristet auf die 150 Stunden, weil sie die Position einer stellvertretenden Abteilungsleitung hat Hier ist der Arbeitgeber noch nicht ganz zufrieden und will hier nochmal schauen wie sie sich in nächsten 6 Monaten bewährt. Die befristete Stundenerhöhung hat sie auch schon unterschrieben.

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Relfe

21.06.2021 um 19:22 Uhr

also die Kollegin hat die Stundenerhöhung mit Befristung akzeptiert und will gegen den BR vorgehen, weil der auch zugestimmt hat?

Warum die Befristung ist da jetzt erstmal zweitrangig, Sie hat als mündige Bürgerin ein Angebot des AG angenommen. Der BR prüft die Umstände und wird nicht davon ausgehen, dass die Kollegin etwas unterschrieben hat (ohne Not) das sie gar nicht wollte. Zudem sie sich offensichtlich damit noch nicht einmal vorher dazu mit dem BR ausgetauscht hat.

Sie kann natürlich jetzt anwaltlich prüfen lassen, ob der Grund für die Befristung gerechtfertigt ist und ggf. den AG verklagen.

Das würde ich Ihr als BR auch so mitteilen und mich ansonsten raushalten, das ist von der Kollegin nach dem Motto: ich will das nicht, macht ihr mal, wenn es daneben geht steht der BR blöd dar und ich bin fein raus.

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Vivaldi

22.06.2021 um 15:10 Uhr

Wie relfe schon anders ausgeführt hat: Es ist Individualrecht. Der BR kann und darf unterstützen, machen muss es die Arbeitnehmerin..

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