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Angebot für Stundenerhöhung an alle Teilzeitkräfte?

P
PTNetty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr da draußen, eine Frage kurz vor dem langen Wochenende:

Zunächst: Wir haben die Übereinkunft alle freien Stellen zuerst innerbetrieblich auszuschreiben. Gilt das auch für befristete Stundenerhöhungen?

Also: konkret müssen Stunden eines krankheitsbedingt ausfallenden MAs aufgefangen werden und der AG hat nun 2 MAs, die in Teilzeit arbeiten, eine befristete Stundenerhöhung angeboten. Die haben wir nun zur Zustimmung auf dem Tisch.

Nun die Frage, ob der AG Einzelne ansprechen darf oder ob er es allen Teilzeitkräften mitteilen müsste, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben.

Im TzBfG lese ich in §9 nur die Bevorzugung eines Teilzeitarbeitenden und in §7 ist nur von Teilzeitarbeitsplatz die Rede. In unserem Fall handelt es sich ja nicht um einen weiteren Arbeitsplatz. Oder gilt dies nur generell für Teilzeitarbeitende, die von vorn herein von sich aus anzeigen, dass sie auch mehr Stunden arbeiten wollen würden?

Steh ein bisschen auf dem Schlauch Gruß PT Netty

10.22608

Community-Antworten (8)

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Rapper

30.04.2009 um 16:41 Uhr

Im Prinziep handelt euer AG richtig. Mehrstunden brauchen nicht ausgeschrieben werden, müssen nur beim BR beantragt werden. Er möchte, dass zwei Teilzeitkräfte Mehrstunden leisten. Die sind nun mal durch den BR zu genehmigen. Ich weiß jetzt nicht, um wieviel Stunden es jetzt dabei geht. Sicher wird euer AG auch einen Grund haben, warum er diese beiden TK´s dafür nimmt (Arbeiten in der gleichen Abt., machen das gleiche etc.). Und ne Ausschreibung deswegen brauch euer AG nicht zu machen, steht auch nicht im BetrVG. Es sei denn, ihr habt mit dem AG eine BV abgeschlossen, in der so etwas geregelt ist. Seit froh, dass euer AG diese Stunden an die TK´s vergibt, damit diese noch was dazu verdienen können. In anderen Betrieben müssen die Kolleginnen oder Kollegen die Arbeit von kranken MA´s mitmachen. Schönes Wochenende.

P
PTNetty

01.05.2009 um 16:27 Uhr

OK ich sehe ich muss doch konkreter werden.

@Kölner Also erst mal danke, das ist ein prima Urteil.

Bei uns liegt der Fall allerdings ein kleines bisschen anders, es gibt keine ZUVOR AUSGESCHRIEBENE STELLE. Die Befristung ist nicht kalendarisch sondern auf Sachgrund begrenzt. Bezug zum Urteil: -länger als 1 Monat- Und das Mitbestimmungsrecht ist durch Anhörung und Bitte zur Zustimmung ja nicht missachtet worden. Hätten wir das Recht gehabt bei Anhörung nachzufragen ob andere MAs gefragt wurden?

Wir arbeiten in der Pflege, eine MA ist längerfristig krank, keiner weiß bislang genau wie lange. Um die anfallende Arbeit zu leisten, wird ein anderer MA halb auf diese Position verschoben (ist keine Versetzung!); nun werden 2 andere MAs befristet mit den Stunden heraufgesetzt um die neue Lücke zu schließen.

ist das zu umständlich ausgedrückt oder kann man das verstehen?

Die eigentliche Frage ist nun, hätte der AG durch Ausschreibung von Stunden allen Teilzeitkräften die Möglichkeit geben müssen auf das Angebot reagieren zu können? Oder kann er eine eigene Auswahl treffen ohne die anderen von der Möglichkeit zu unterrichten?

Einen schönen ersten Mai und ein schönes langes Wochenende PT Netty

P
PTNetty

01.05.2009 um 22:50 Uhr

Also :

  • zu vergebenes Stundenkontingent = offene Stelle (darüber bin ich im Urteil immer gestolpert)
  • bei uns existierende Vereinbarung über zunächst intern auszuschreibende offene Stellen = auch zu vergebene Stunden müssen intern für alle zugänglich ausgeschrieben werden
  • Mitbestimmungsrecht des BR weil Stundenerhöhung von Teilzeitkräften = Einstellung dem hat der AG ja entsprochen ABER: wir hätten der "Einstellung"/Stundenerhöhung der beiden Kollegen widersprechen sollen mit Grund §99(1) unsere Vereinbarung und (3) Benachteiligung anderer AN

sehe ich das jetzt richtig?

  • Montag ist Monatsgespräch!!! ich freu mich schon

Gruß PT Netty

P
PTNetty

02.05.2009 um 01:07 Uhr

@kölner Schade, also doch so wie ich zunächst vermute hatte und keine Möglichkeit am Montag mit einem Urteil aufzuwarten.

Schönen Abend noch Gruß PT Netty

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Kölner

26.02.2012 um 14:15 Uhr

@all - zur Information: Diesen Beitrag hat einer der vielen widerlichen Nicknamegeber und -diffamierer (Irmgard? Puppekopp? Fredda? FrauenfurKölner? usw.?) nach vorne geholt um mit einem noch widerlicheren Kommentar versehen.

Ich habe daraufhin meine Beiträge von damals gelöscht, was die Person wiederum veranlasste, Ihren Beitrag zu löschen.

Es möge sich jeder selbst ein Bild machen, welcher Nick zu welchen Themen und wann auftaucht und mit welcher Intention er seine Beiträge schreibt. Es nervt nur noch!

K
Kulum

27.02.2012 um 13:13 Uhr

@ Kölner

Lass dir versichern, die allermeisten nervt der Kindergarten deiner "Fans" genauso wie dich. Dabei gibts so gute Ärzte für solche Störungen

K
Kulum

27.02.2012 um 13:45 Uhr

@ Kindergarten

Das Ei - Stichwort Dino

K
Kulum

27.02.2012 um 22:08 Uhr

Mensch Admin, irgendwie sieht meine Antwort jetzt auch doof aus ;-)

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