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Immer weiter befristete Stundenerhöhungen

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AlterMann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben hier in unserem Betrieb (Jugend- und Behindertenhilfe) etliche teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen, deren Arbeitszeit einvernehmlich aufgestockt wird. Diese Stundenerhöhung macht die GL fast durchweg auf ein Jahr befristet, und das über viele Jahre hinweg. Für die MitarbeiterInnen ist das ärgerlich, weil sie jedes Jahr wieder vor der Frage stehen, ob die Stundenerhöhung weiter gewährt wird. Für die GL ist es ein prima Druckmittel, wenn jemand die Klappe zu weit aufmacht. Der BR bekommt brav jede Stundenerhöhung auf den Tisch. Bis jetzt ist uns noch kein Mittel eingefallen, wie wir etwas an dieser Praxis ändern könnten. Wir wollen die von AN und AG gewünschte Stundenerhöhung ja auch nicht ablehnen und hätten wohl auch kaum genügend Gründe dafür.

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Community-Antworten (7)

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nicoline

20.10.2009 um 13:53 Uhr

Alter Mann Der BR bekommt brav jede Stundenerhöhung auf den Tisch. Da habt ihr aber Glück, denn in der MB seid ihr eigentlich nur, wenn die Stundenerhöhung nicht unerheblich ist, dann wird es nämlich wie eine Einstellung gewertet. Als nicht unerheblich hat das BAG die wöchentliche AZ Erhöhung von 10 Std. angesehen.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2009/2009_03_10_mitbestimmung_des_betriebsrats_bei_arbeitszeiterhoehung.php

Sind denn zwischenzeitlich mal Stellen frei gewesen, die mit anderen AN besetzt wurden?

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AlterMann

20.10.2009 um 14:21 Uhr

Hallo nicoline,

ja, bei uns wird laufend eingestellt. Die Firma expandiert seit Jahren. Es gibt Bereiche, in denen ein Auftragseinbruch durchaus möglich erscheint, z.B. in der ambulanten Jugendhilfe. Aber die GL befristet die Stundenerhöhungen auch bei Tätigkeiten, wo ein plötzlicher Auftragseinbruch ausgeschlossen ist (stationäre Behindertenhilfe).

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Petrus

20.10.2009 um 17:49 Uhr

@OldMan: §92 BetrVG ist Euch schon bekannt, oder? Und die wiederholte Befristung der Stundenverlängerung ohne sachliche Gründe könnte man (als MA) auch auf Rechtsgültigkeit prüfen. Vielleicht klagt sich ja mal ein BR mit Hilfe der GEW durch... Kann man die eine oder andere der "laufenden Einstellungen" nach §99(2) Nr.1 BetrVG iVm §9 TzBfG ablehnen (setzt dann aber eine Personalplanung voraus)?

N
nicoline

20.10.2009 um 18:42 Uhr

ja, bei uns wird laufend eingestellt. Werden die neuen AN befristet oder unbefristet eingestellt?

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AlterMann

20.10.2009 um 18:55 Uhr

Hallo nicoline, Die neuen AN werden alle befristet auf ein Jahr eingestellt. Die meisten werden dann nach zwei Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

L
Lotte

20.10.2009 um 22:38 Uhr

Hallo Alter Mann, befristete Stundenerhöhungen unterliegen zwar nicht dem TzBfG, müssen sich aber an den Gründen des § 14 (1) TzBfG orientieren. Tun sie das nicht, könnte sich eine Klage der betroffenen AN auf unbefristete Stundenerhöhung lohnen. Natürlich nur, wenn der zugrundeliegende AV unbefristet ist. Zur Ergänzung habe ich das BAG Urteil vom 14.01.04, 7 AZR 213/03 gesucht und gefunden ;-): http://lexetius.com/2004,920

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AlterMann

21.10.2009 um 13:44 Uhr

Super, DANKE! Die Antwort ist doch mal was genaues. Da wird sich was machen lassen!

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