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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtarbeit und Vorsorgeuntersuchungen

B
BRPapa
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

laut dem ArbZtG haben Nachtarbeiter ein Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen. Weißt jemand welcher Arzt diese Untersuchungen durchführen kann? Muss es der "Firmenarzt" sein, oder kann die Mitarbeiterin frei wählen und zu einem Arzt ihres Vertrauens gehen?

LG TT

1.34801

Community-Antworten (1)

U
UliPK

20.12.2016 um 07:04 Uhr

Das steht in der ArbMedVV § 7 Abs 1

(1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.

Das ist zumindest schon mal die voraussetzung die der Arzt erfüllen muss.

Nun ist da noch die Frage ob der Firmenarzt oder freie Wahl.

Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden, sich vom Betriebsarzt ihres Arbeitgebers untersuchen zu lassen. Sie können die erforderlichen Untersuchungen auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen. Voraussetzung ist allerdings ArbMedVV § 7 Abs 1 Die Kosten für die Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, allerdings nur bis zu der Höhe, wie sie bei Inanspruchnahme des Betriebsarztes angefallen wären. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

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