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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtarbeit und Zuschläge - für Samstags-Arbeit auch einen Wochenendzuschlag?

M
moqai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, folgende Thematik. Einige Kollegen aus unseren Unternehmen Arbeiten in einem Schichsystem (Früh und Spät) in der Zeit von 5:15 bis 22:45. Jetzt kam die Frage an uns, ob es hierfür nicht einen Zuschlag für Nachtarbeit geben muss. Nach meinen Recherchen ist die Regelarbeitszeit ohne zusätliche Vergütung von 6 - 23 Uhr. Nachtarbeit ist auch nur die Arbeit die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst. Dementsprechend besteht bei einem Schichtsystem, wo in der Zeit von 5:15 bis 22:45 gearbeit werden muss, kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Nachtarbeit, richtig??? Zusätzlich kam noch die Frage auf, ob es für Samstags-Arbeit auch einen Wochenendzuschlag geben muss? Denke nicht oder? Über ein paar Feedbacks eurerseits würde ich mich sehr freuen. Danke

7.01501

Community-Antworten (1)

IW
Inkognito Weissnicht

05.02.2008 um 12:28 Uhr

Normalerweise nicht. Aber wenn ihr einen Tarifvertrag habt könnte da was anderes drinstehen. Also mal nachsehen. Aber nach Arbeitszeitgesetz sind Nachtarbeiten erst ab 23 Uhr bis 06 und dann nur wenn über zwei Stunden in dieser Zeit gearbeitet wird als Nachtarbeit zu vergüten. Auch der Samstag ist eigentlich im Arbeitszeitgesetz (Ausser bei Jugendlichen im JuArbSchG!!!) ein normaler Arbeitstag.

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