Hallo zusammen, folgende Thematik. Einige Kollegen aus unseren Unternehmen Arbeiten in einem Schichsystem (Früh und Spät) in der Zeit von 5:15 bis 22:45. Jetzt kam die Frage an uns, ob es hierfür nicht einen Zuschlag für Nachtarbeit geben muss. Nach meinen Recherchen ist die Regelarbeitszeit ohne zusätliche Vergütung von 6 - 23 Uhr. Nachtarbeit ist auch nur die Arbeit die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst. Dementsprechend besteht bei einem Schichtsystem, wo in der Zeit von 5:15 bis 22:45 gearbeit werden muss, kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Nachtarbeit, richtig???
Zusätzlich kam noch die Frage auf, ob es für Samstags-Arbeit auch einen Wochenendzuschlag geben muss? Denke nicht oder? Über ein paar Feedbacks eurerseits würde ich mich sehr freuen. Danke