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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tagespauschale bei Seminar-Interessenvertreter erkrankt und auch mit AU

ER
Einalem Reiab
Jun 2023 bearbeitet

Mahlzeit, ich habe heute eine Rechung vom Arbeitgeber bekommen, mit der Bitte, diese nebst der Mahnkosten in Stufe 2 zu begleichen. Ich bin als BR Mitglied aber auch als SVP unterwegs, derzeit krankgeschrieben. Das Seminar wäre eines gewesen, das über das Integrationsamt mit einer Tagespauschale. Durch meine AU habe ich noch nicht absehen können, ob ich wieder auf den Beinen bin und das Seminar abgesagt. Nach dem SGB IX sind die Kosten für die Fortbildung vom Arbeitgeber zu Tagen, aber ich weiß nicht, ob das hier dann auch greift. Habt Ihr da Erfahrungen.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Viele Grüße

melanie

17603

Community-Antworten (3)

K
Kehler

28.06.2023 um 14:06 Uhr

SVP! Meinst du SBV?

M
Muschelschubser

28.06.2023 um 14:39 Uhr

Ich gehe davon aus, dass der AG in jedem Fall erstattungspflichtig ist. Im Bezug auf §37 Abs. 6 BetrVG sind mir ebenfalls keine Ausnahmen bekannt.

Es gab mal ein Urteil, in dem es eigentlich um etwas anders ging:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/seminar-abgesagt-wer-zahlt-fuers-storno/details/anzeige/

Hängengeblieben ist aber vor allem folgende Aussage:

[...] Sei ein Mitglied des Personalrats eine Verbindlichkeit eingegangen, indem es sich beispielsweise zu einer Schulung angemeldet hat, habe es gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von dieser Verbindlichkeit. Dieser Freistellungsanspruch umfasse auch Stornokosten für die Absage der Schulungsveranstaltung.

Das gelte immer, wenn die Schulungskosten bei einer tatsächlichen Teilnahme auch erstattungspflichtig gewesen wären. [...]

Vorschlag: Könnt Ihr eine Regelung treffen, wonach der AG jetzt einfach zahlt, und gleichzeitig beim Anbieter ein neuer Seminartermin unter Verrechnung der Gebühren gebucht wird?

M
Moreno

28.06.2023 um 15:02 Uhr

Könnt Ihr eine Regelung treffen, wonach der AG jetzt einfach zahlt, und gleichzeitig beim Anbieter ein neuer Seminartermin unter Verrechnung der Gebühren gebucht wird? Zitat Muschelschupser

Finde ich ne gute Idee!

Ging Deine AU denn über den Zeitpunkt der Schulung hinaus? Ansonsten finde ich es etwas seltsam, dass Du schon storniert hast obwohl Du nicht wusstest ob du zum Zeitpunkt der Schulung noch krank bist. Dann könnte ich den AG verstehen wenn der angepisst ist :-)

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