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Lohngerechtigkeit

C
celestro
Jan 2018 bearbeitet

Aufgrund einer "Aussage" in einem anderen Thema eröffne ich dieses Topic zum thema Lohngerechtigkeit. Hier nochmal die Aussage:

"Mir ist noch nicht ganz klar geworden, warum es einen BR geben sollte, der einer LohnKÜRZUNG zustimmt. Noch dazu bei einem Behinderten, der seit 22 Jahren seine Arbeit macht. Weil er in eine andere, offenbar behindertengerechtere Abteilung kommt? Ernsthaft?"

Gehen wir jetzt einmal von dem schwerbehinderten MA zu einem "ganz normalen" MA. Würdet Ihr dort auch sagen, daß Ihr als BR einer "Umgruppierung zum negativen" immer widersprechen würdet ? Also wenn einem AG auffällt, daß ein MA viel zu "hoch" bezahlt wird, gemessen an der Tätigkeit, die er / sie ausführt ?

Es kam ja im anderen Thema schon das Argument: "Ihr seit doch Interessenvertreter dieses Kollegen.", aber ist man nicht auch Interessenvertreter der anderen MA, die ggf. die gleiche Arbeit machen und weniger gut bezahlt werden ?

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Community-Antworten (8)

W
Widder

14.04.2016 um 14:44 Uhr

Das ist ein sehr brisantes aber auch unheimlich interessantes Thema;

Wir sind ja auch dafür da, für Lohngerechtigkeit zu sorgen, und müssen da schon tätig werden. Für mich wäre dies ein Argument um die anderen nach oben zu bringen. Dies wird nicht immer gelingen, aber eine Abgruppierung hat auch i.d.R. negative Auswirkungen für den AG, und das muss man ihm auch vor Augen führen.

Wenn der AG feststellt, das Tätigkeit und Gehalt nicht zueinander passen, verfahren wir, wenn sich eine Abgruppierung wirklich nicht vermeiden lässt, so, das dies immer teilweise mit der nächsten Tariferhöhung abgeschmolzen wird. Dadurch wird eine soziale Härte vermieden, und es tut nicht ganz so weh, da es sich über mehrere Jahre hinwegzieht. Gott sei Dank kommt dies nur sehr sehr selten vor.

Z
Zappelmann

14.04.2016 um 19:35 Uhr

+++ auffällt, daß ein MA viel zu "hoch" bezahlt wird, Tja, wie definierst Du denn dieses VIEL zu hoch? Ansonsten siehe Widder.

G
Globus

14.04.2016 um 19:43 Uhr

Ich weiß nciht genau worum es geht, aber Stichwort "Vertragsfreiheit" ist euch auch bewußt, gell?

G
gironimo

14.04.2016 um 20:42 Uhr

der anderen MA, die ggf. die gleiche Arbeit machen und weniger gut bezahlt werden <

dann wäre doch die Argumentation besser, auch für die ein höheres Entgelt zu fordern, als jemanden auf ein "schlechtes" Niveau herunter zu ziehen.

Im Übrigen bin ich der festen Überzeugung, dass man nicht einfach heruntergruppieren kann. Das ist in der Regel nun einmal eine Vertragsänderung, die man als AG mit Hilfe des BR nicht einfach vom Tisch wischen kann. Da kann der BR nicht mitmachen. Daher - auch bei einem "normalen" Mitarbeiter - der AG soll den Weg der Änderungskündigung gehen. Er wird damit keinen Erfolg haben, wenn die Vertragsänderung nur auf weniger Geld hinausläuft.

H
Hartmut

15.04.2016 um 09:31 Uhr

Die Diskussion ist interessant.

Ganz sicher ist es nicht verboten, zu überlegen, warum man denn einem sehr langjährigen, behinderten Mitarbeiter das Gehalt NICHT kürzen sollte.

Ich kann nur für mich sprechen. Meine Meinung ist, die geplante Benachteiligung des behinderten Kollegen ist nicht zu rechtfertigen. Punkt.

C
celestro

15.04.2016 um 14:48 Uhr

"Tja, wie definierst Du denn dieses VIEL zu hoch?"

Z.B. wenn ein MA neu eingestellt wird, weil ein anderer Mitarbeiter auf eigenen Wunsch versetzt wird. Wenn der neue MA dann den gleichen Job macht und 3 Gruppen höher verdient, als die Person vorher definiere ich das als "viel zu hoch".

"Ich weiß nciht genau worum es geht, aber Stichwort "Vertragsfreiheit" ist euch auch bewußt, gell?"

Dir ist aber auch die Mitbestimmung des BR bewußt, oder ? Bei uns gibt es sowohl für die Tarifangestellten, wie auch für die Außertarifmitarbeiter ein Vergütungsschema. Und der BR hat die korrekte Eingruppierung zu prüfen. ;-)

"Im Übrigen bin ich der festen Überzeugung, dass man nicht einfach heruntergruppieren kann. Das ist in der Regel nun einmal eine Vertragsänderung, die man als AG mit Hilfe des BR nicht einfach vom Tisch wischen kann. Da kann der BR nicht mitmachen. Daher - auch bei einem "normalen" Mitarbeiter - der AG soll den Weg der Änderungskündigung gehen. Er wird damit keinen Erfolg haben, wenn die Vertragsänderung nur auf weniger Geld hinausläuft."

Das runter geht genauso einfach wie das rauf. Wenn man so wie bei uns, einfach aufgrund von "ich kann den MA leiden" mal eine Entgeltgruppe rauf macht und völlig ohne die Arbeit zu ändern, ginge es auch so wieder runter. Werden natürlich Umgruppierungen nur dann vorgenommen, wenn sich am Arbeitsumfeld etwas ändert, dann ist runter zwar "schwerer", aber rauf halt auch ...

"dann wäre doch die Argumentation besser, auch für die ein höheres Entgelt zu fordern, als jemanden auf ein "schlechtes" Niveau herunter zu ziehen."

Besser heißt aber nicht realistisch. Wenn eine Handvoll weit mehr verdient, als der große Rest, wird es nahezu unmöglich sein, daß der AG nachher ALLE hochbezahlt. Sollte man als BR daher nichts tun, weil einige dann runter gruppiert werden würden ? Das ist die Frage ...

C
Catweazle

16.04.2016 um 02:25 Uhr

@celestro du scheinst das Günstigkeitsprinzip zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung außen vor zu lassen. Das ein BR das vereinbarte Gehalt zwischen AN und AG nach unten korrigieren kann, glaubst du doch wohl nicht im Ernst.

Ihr habt ein Vergütungsschema für Tarifangestellte? Einen Tarifvertrag aber nicht?

C
celestro

18.04.2016 um 11:40 Uhr

"du scheinst das Günstigkeitsprinzip zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung außen vor zu lassen."

? ? ? ? ?

"Das ein BR das vereinbarte Gehalt zwischen AN und AG nach unten korrigieren kann, glaubst du doch wohl nicht im Ernst."

Keine Ahnung, wo Du das gelesen haben willst.

"Ihr habt ein Vergütungsschema für Tarifangestellte? Einen Tarifvertrag aber nicht?"

Bei uns gilt der Tarifvertrag, die MA sind aber alle noch in ein separates Vergütungsschema der Firma eingruppiert.

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