BRM nach Rente
Hallo zusammen,
Frage: Ein Mitarbeiter scheidet zum 30.04. aus dem Unternehmen aus (Rente) Bekommt einen neuen Vertrag zum 15.05. - er ist der Meinung, das er weiterhin im BR sein könnte, da er 32 Jahre im Unternehmen ist und die Zeitspanne zu kurz wäre. Er ist nicht separat ausgetreten aus dem BR, da es sich mit der Rente erledigt hatte.
Gibt es dazu eine Rechtslage?
Vielen Dank
Community-Antworten (11)
27.06.2023 um 15:49 Uhr
Ich würde sagen Vertragsende = Betriebsratsende. Ich habe noch nie was von einer Übergangszeit gehört. Aber ich lasse mich da gerne eines bessernen belehren.
27.06.2023 um 15:50 Uhr
Ich wäre da auch ganz bei Kehler, interessante Frage.
27.06.2023 um 16:04 Uhr
Der MA ist raus aus dem BR da das Arbeitsverhältnis am 30.04. endet Am 15.05., also 2 Wochen später soll sein neuer Vertag dann wieder gelten. Dies ist dann eine Neueinstellung die auch wieder Mitbestimmungspflichtig ist. Dazwischen ist er für euch nicht existent.
27.06.2023 um 16:06 Uhr
@ Dummerhund
Gilt dann auch wieder die 6 Monatsregel, falls er wieder in den BR gewählt werden möchte?
27.06.2023 um 16:12 Uhr
https://www.betriebsrat.com/br-forum/441742/gekuendigt-mit-3-monate-unterbrechung-waehlbar
War hier schon mal Thema...
27.06.2023 um 16:25 Uhr
@Kehler Auch wenn es dort um einen gekündigten MA ging, hat Rudi den richtigen Hinweis gegeben.
27.06.2023 um 16:26 Uhr
Man spricht von einer juristischen Sekunde die ausreicht und er will 2 Wochen draus machen ;-) Gilt dann auch wieder die 6 Monatsregel, falls er wieder in den BR gewählt werden möchte? Zitat Kehler Kommt meiner Ansicht nach darauf an was er mit dem AG vereinbart hat. Wenn keine Vereinbarung ist die Betriebszugehörigkeit weg und er muss erst 6 Monate im Betrieb sein.
27.06.2023 um 16:32 Uhr
"Wenn keine Vereinbarung ist die Betriebszugehörigkeit weg und er muss erst 6 Monate im Betrieb sein."
Die Wählbarkeit u.U. - aber nicht die Betriebszugehörigkeit.
27.06.2023 um 17:57 Uhr
Die 2 Wochen Unterbrechung führen unmissverständlich dazu, dass §24 Abs. 3 BetrVG greift - also die Beendigung des Mandats.
Danach folgt die Neueinstellung mit der 6-Monats-Frist für das passive Wahlrecht.
Vielleicht kann man das Eintrittsdatum im persönlichen Gespräch mit der GF lösen, aber das sieht schon fast nach Kalkül aus...
28.06.2023 um 09:54 Uhr
Das war auch mein erster Gedanke, wieso mit 2 Wochen Unterbrechung, Kalkül?!
28.06.2023 um 17:23 Uhr
Das BR Mitglied verliert mit Ausscheiden aus dem Betrieb sein Amt. Der erste Nachrücker nimmt seinen Platz ein (falls die Quote erfüllt wird). Wenn der jetzt wiederkommt und der Nachrücker ist dann nicht mehr im BR, dann würde ich als Nachrücker dagegen klagen und bekäme 100% Recht.
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