Rechtliche Situation, wenn ein BR trotz Rente noch weiterarbeitet
Hallo,
ich habe heute mal eine etwas andere Frage. Und zwar werde ich im kommenden Jahr (2026) in Rente gehen. Ich bin Betriebsrat und wollte zunächst dann eine Neuwahl des BR durchführen lassen, bevor ich in Rente gehe.
Nun kam mir jedoch der Gedanke, dass ich gerne - trotz Rente - im gleichen Unternehmen noch etwas weiterarbeiten würde... vielleicht als Minijob oder für eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche (also Teilzeit).
Zur Info: Ich bin dann 64 Jahre alt, wenn ich in Rente gehe.
Daher würde ich dann ggf. BR bleiben wollen, da wir hier das Problem haben, dass niemand diesen BR-Job übernehmen möchte... Alternativ könnte ich mir auch eine Stellvertretung vorstellen, falls sich doch jemand Anderes findet.
Jetzt wäre es ja denkbar, dass die Geschäftsführung meinem Wunsch nach Weiterarbeit nicht zustimmt, um den BR loszuwerden (wäre theoretisch denkbar). Soweit ich über die Medien informiert bin, hat man aber mittlerweile wohl auch das Recht, weiterzuarbeiten, obwohl man bereits Rente erhält.
Könnte man mich quasi einfach loswerden, mit der Begründung, dass man einer Weiterarbeit nicht zustimmt, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch aktiver BR bin (od. stellvertretender BR)?
Freue mich über Eure Antworten.
LG Tom
Community-Antworten (5)
05.02.2025 um 09:46 Uhr
Hei Tom. Du kannst doch ganz normal in Rente gehen und gleichzeitig beim AG einen Antrag auf Teilzeit machen. Dann ist es keine Weiterbeschäftigung. Doof wäre es nur wenn der AG diesem Antrag nicht zustimmt dann müsstest Du normal weiterarbeiten bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über deinen Antrag.
Daher würde ich dann ggf. BR bleiben wollen, da wir hier das Problem haben, dass niemand diesen BR-Job übernehmen möchte... Zitat Tom
das wär für mich das aller letzte Argument in einer Firma zu bleiben! Da sollen sich die AN mit auseinander setzen und nicht diejenigen die sich den Ruhestand verdient haben!
05.02.2025 um 10:06 Uhr
Hallo "moreno",
danke für Deine schnelle Antwort.
Ich habe es vielleicht schlecht ausgedrückt. Aber es ist NICHT der Grund für meine Weiterarbeit (TZ od. Minijob), dass ich BR bleiben will. Bei meinen Überlegungen kam mir einfach nur die Idee, dass ich ggf. den BR-Job ja nicht aufgeben muss, obwohl ich dann schon in Rente bin, falls ich für das Unternehmen noch weiterarbeite.
Nochmal zur Nichtzustimmung des Antrages durch den AG: Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass nach neuestem Recht der AG mich in TZ weiterbeschäftigen muss und er es nicht ablehnen kann. Oder ist das falsch?
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sieht vor: „Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass seine vertragliche Arbeitszeit verringert wird.“
LG Tom
05.02.2025 um 10:19 Uhr
Tom der AG kann aus betrieblichen Gründen ablehnen und dann bist Du in der Zwickmühle da eine rechtliche Klärung viel Zeit in Anspruch nimmt.
05.02.2025 um 12:44 Uhr
Bist du Einer-Betriebsrat? Lässt sich in der Zeit deine aktuelle Stellvertretung genug aufbauen, um den Job weiterzumachen.
Du kannst deinen Renteneintritt auch Hinausschieben, wenn dir die Aufgabe so wichtig ist. Eventuell muss es nach deinem Weggang auch erst einmal knallen, damit die Notwendigkeit gesehen wird.
So oder so lohnt es sich, vielleicht einfach mal zeitig mit dem AG zu sprechen. Vielleicht freut der sich ja auch, dass ein erfahrener Arbeitnehmer noch ein bisschen erhalten bleibt.
05.02.2025 um 14:26 Uhr
Ich will meinen Renteneintritt nicht hinausschieben. Aber ich möchte halt weiterarbeiten auf TZ od. Minijob. Frage ist im Grunde nur, ob es dabei vielleicht gut und sinnvoll wäre, wenn ich noch weiter BR bleibe... Könnte die GF dann überhaupt meinen Wunsch auf TZ ablehnen, wenn ich gleichzeitig noch BR bleibe?
LG Tom
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