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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

noch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst.

Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. Der gewählte Zeitpunkt kommt mir komisch vor aber wenn das BRM es annimmt kann man wohl nichts machen. Zwei andere BRM sind eh schon per du mit ihm (schon vorher gewesen).

Ein Problem welches wir in einer Abteilung haben (1 BRM ist von dem Problem persönlich stark betroffen) wird zwei Tage vor stattfinden des Gesprächs plötzlich von der GF mit dem betroffenen BRM und einem weiteren AN besprochen. GF wurde im Vorfeld informiert, dass das Thema bei der 1. Monatsbesprechung angesprochen wird.

Stellt eine derartige Situation einen Gewissenskonflikt für das BRM, welches hier persönlich von dem Problem betroffen ist, dar? Wie sollte sich das BRM verhalten? BRM Kollegen informieren, dass diese mit den neuesten Informationen in das Monatsgespräch gehen können? Diesem BRM wurde darüber hinaus auch noch mitgeteilt, dass kein Einverständnis über die beschlossene Schulung (Inhouse Schulung, alle 5 BRM) besteht. Auch diese Info wurde nicht an den BRV weitergegeben.

Offensichtlich gab es noch mehr derartige Gespräche mit anderen BRM, denn einer der anderen BRM teilte dem BRV dann doch noch mit, dass man sich eine Stunde vor dem Monatsgespräch zusammensetzen sollte um aktuelle Informationen auszutauschen.

Der BRV bin ich und ich habe Grund zur Annahme, dass die BRM lediglich die Themen "behandelt" haben wollen die ihnen selbst am Herzen liegen, weil sie persönlich davon betroffen sind. Es gab gewisse Äusserungen in diese Richtung.

es will sich keiner mit dem Chef anlegen, keiner will "Krieg" und keiner will was machen, was bei den Kollegen nicht ankommen könnte.

Ich will auch keinen Krieg aber ich will auch nicht nur einstecken und schon gar nicht meine persönlichen Interessen unter dem Deckmantel des BR durchsetzen.

GF sagt mir aber nach ich wäre verbittert, weil ich kürzlich versetzt wurde und damit gar nicht zufrieden bin (was auch zutrifft). Die BRM glauben offensichtlich auch, dass ich meine Position als BR nun für einen "Rachefeldzug" nutze. Dies liegt mir fern ich möchte es nur ordentlich und korrekt machen.

Wie sind eure Erfahrungen?

Kann ich als BRV das persönlich betroffene BRM für eine gewisse Zeit (während die Thematik behandelt wird) durch einen Nachrücker ersetzen?

Wie geht man mit solchen internen Problemen um?

2.14805

Community-Antworten (5)

G
gironimo

23.06.2014 um 19:15 Uhr

Wir kennen das Problem nicht. Aber wenn es ein Problem ist, das die Abteilung und damit auch Dich betrifft, besteht kein Grund nicht daran teilzunehmen. Bei personellen Einzelmaßnahmen, die Dich betreffen, wäre ein Ersatzmitglied zu laden.

Was die GL da vor hat, erscheint eindeutig. Solange die Kollegen Dich über die Gespräche informieren geht es ja noch.

In der BR-Arbeit geht es nicht um Krieg. Die "vertrauensvolle" Zusammenarbeit ist aber auch nicht so auszulegen, dass des lieben Friedens Willen dem Chef recht gegeben werden muss. Der fachliche Disput der gegenseitigen Interressen ist vom Gesetz vorgegeben und systembedingt.

Die hierzu notwendigen Auseinandersetzungen sind gewollt und richtig. Die Kunst besteht darin, oberhalb der Gürtellinie zu bleiben.

Bevor Du so richtig los legst, solltest Du Dich schulen lassen. In Deinem Fall ist wahrscheinlich ein Inhouseseminar nicht unbedingt der richtige Weg. Du brauchst den Austausch mit anderen Mitstreitern.

Im ersten Monatsgespräch solltest Du zur Sprache bringen, dass die GL bei offiziellen Statements, die den BR betreffen, nicht ein zufällig genehmes BR-Mitglied ansprechen kann, sondern ausschließlich der Weg über den BRV zu wählen ist (im Verhinderungsfall über den Stellv.). Laß Dich nicht provozieren. Überzeuge durch Gelassenheit.

P
paula

23.06.2014 um 19:42 Uhr

Die GL macht das hier sehr geschickt und es ist auch nicht verboten. Jedes BRM darf natürlich auch mit dem GF reden. Ihr könnt Euch natürlich intern vereinbaren, dass solche Gespräche nicht geführt werden und schon gar nicht durch ein einzelnes BRM. Aber wenn ein BRM das anders handhaben will dann könnt ihr es nicht verhindern.

Die GL will offensichtlich die Stimmung und Meinung im BR zu ihren Gunsten beeinflussen. Das ist ganz normales Geschäft in vielen Betrieben und es eine Sache der BRM wie sie damit umgehen und wie man sich als Einheit versteht.

Nur weil ein BRM mit der GL per Du ist, ist sie nicht durch einen Nachrücker zu ersetzen. Warum auch? Das BRM darf sich zu jedem Thema eine eigene Meinung bilden und dazu auch selber Informationen sammeln.

Was wichtig ist: die GL kann durch diese Gespräche den offiziellen Kanal für mitbestimmungsrelevante Informationen umgehen. Für offizielle Infos ist der BRV der Ansprechpartner

S
seesee

24.06.2014 um 00:25 Uhr

Wir haben aus diesen Gründen in unserer Geschäftsordnung eine Vertreter-Reihenfolge festgelegt und GF mitgeteilt. Außerdem dürfen lt. GO immer nur 2 BRM mit GF sprechen, auch der BRV und Stelli. Hat sich alles sehr bewährt.

W
wieso

24.06.2014 um 01:10 Uhr

Im 1x1 des Betriebsrat habe ich das gefunden

Wird eine dem Betriebsrat gegenüber abzugebende Erklärung nicht dem Betriebsratsvorsitzenden, sondern einem anderen Betriebsratsmitglied gegenüber abgegeben, so entfaltet sie solange keine Wirkung als bis sie dem Betriebsratsvorsitzenden bzw. dem Betriebsratsgremium als Ganzes zugegangen ist.

Ist das was offizielles auf das ich meine Kollegen und auch die GF hinweisen kann? Gibts dazu einen §?

Ich möchte mich gegenüber den BR Kollegen nicht aufspielen aber wissen sollten sie das schon und die GF natürlich auch.

Was ist konkret unter Erklärungen zu verstehen? Wenn es sich nun um eine Mitteilung handelt die den BR angeht und die GF pickt sich beliebig ein BRM heraus, sollte das BRM die GF darauf hinweisen. Wenn Sie es aber nicht tut, kann sich die GF dann darauf berufen von o.g. nichts gewusst zu haben? Oder darf vorausgesetzt werden, dass die GF das weiß (1x1 der GF ;) ?

P
paula

24.06.2014 um 15:25 Uhr

@seesee halte die Regelung der GO für unwirksam.

@wieso hier geht es z.B. um Erklärungen wie der Anhörung zu Einstellungen. Da beginnt die Frist nicht dadurch zu laufen, dass ich es irgendeinem BRM erzähle

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