Kann der Arbeitgeber fünf Stundendienste einführen, obwohl die Angestellten für sechs Stunden bzw. acht Stunden eingestellt? Hintergrund ist, dass der Arbeiteber damit Überstunden abbaut und auch minusstunden anhäuft, damit bei dienstengpässen (Krankheit, Urlaubszeit usw.) keine Überstunden mehr entstehen. Eigentlich muss doch bei so einer Regelung eine BV bgeschlossen sein oder?