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Dienstplan trotz Gleitzeitvereinbarung

S
Superdry
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Gleitzeit. Wir haben jedoch eine Abteilung, die einen Dienstplan mit festem Beginn und Ende der Arbeitszeit. Auch Überstunden werden in diesem Dienstplan festgelegt.

Bsp: Montag 08:00 - 11:30 12:30-17:00

Jeder Mitarbeiter muss sich an diesen Dienstplan halten. Ist sowas zulässig? In den Dienstverträgen wurde lediglich eine Normalarbeitszeit von 38,5h ausgemacht. Darf ein fixier Dienstplan trotz Gleitzeitvereinbarung (Betriebsvereinbarung) festgelegt werden?

Vielen Dank!

1.91708

Community-Antworten (8)

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celestro

09.04.2019 um 11:41 Uhr

Klar darf es sowas auch geben. Allerdings sollte man sowas halt direkt in die BV schreiben (wenn es für die Abteilung notwendig ist).

C
Cyber99

09.04.2019 um 11:43 Uhr

Das kommt ganz darauf an, wie Eure Betriebsvereinbarung aussieht. Manchmal gibt es in den Vereinbarungen durchaus Lücken (gewollt oder auch ungewollt), die dem Arbeitgeber die Ausnahme erlauben. Das müsst Ihr mal prüfen. Wenn es da keine Lücken gibt, dann gilt die BV.

K
kratzbürste

09.04.2019 um 13:06 Uhr

die Lücke könnte sein, dass nicht in der BV steht, dass die AN selbst ihre Zeit im Rahmen der Zeiten einteilen können.

Im § 106 GewO steht ja, dass der Arbeitgeber einteilen darf, wenn dem keine Betriebsvereinbarung entgegen steht.

Also neue BV aushandeln .....

M
Moreno

09.04.2019 um 13:10 Uhr

Warum stimmt ein BR so einem Dienstplan denn zu wenn es eine BV zur Gleitzeit gibt?

K
Kjarrigan

09.04.2019 um 13:17 Uhr

weil es vielleicht in einigen Abteilungen Servicezeiten gibt bzw. Kundenverkehr etc. weil in der BV schon drin steht, dass die Abteilung während der Servicezeiten bestzt zu sein hat und das Team das zusammen mit den Teamleiter in gemeinsamer Absprache sicherzustellen hat. Das "Arbeits-"leben ist doch nicht Schwarz / weiß

M
Moreno

09.04.2019 um 13:24 Uhr

wenn ich feste Zeiten habe wo der Betrieb gesichert sein muss dann kann ich halt Gleitzeiten nur außerhalb von Kernzeiten abschließen. Wenn ich jetzt in einem Betrieb anfange wo mir gesagt wird wir haben Gleitzeit sie müssen nur auf ihre 38,5 Wochenstunden kommen und dann kommt ein verbindlicher Dienstplan raus würde ich mich verarscht vorkommen! Aber wie schon richtig gesagt man müsste dazu die Bv kennen.

K
Kjarrigan

09.04.2019 um 14:05 Uhr

Bisschen Fantasielos Herr Moreno?

Abteilung mit 10 Leuten - Grundstz Gleitzeit morgens und nachmittags ab z.B. 8:30 Abteilung muss wegen Telefon aber mit 2 Mann ab 07:30 besetzt sein - also gibt es sozusagen eine "Frühschicht" mit 2 Mann die um 07:30 angfängt - Somit ist der einzelne MA alle 5 Wochen mal eine Woche mit Dienstplan um 07:30 dran. Und damit haste beides - Gleitzeit 4 Wochen lang - 1 Woche Dienstplan

M
Moreno

09.04.2019 um 14:39 Uhr

Na vielleicht muss ja auch nur einmal die Woche das Auto vom Chef gewaschen werden und an diesem Tag ist Anwesenheitspflicht? Du kannst Dir ja viel aus den Fingern saugen eine BV Gleitzeit ist eine BV Gleitzeit wenn es feste Dienstwochen gibt muss dies auch darin enthalten sein! Na vielleicht sagt uns Superdry ja noch mal den genauen Wortlaut was in dieser BV zum Thema Gleitzeit und Anwesenheitspflicht drin steht!

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