Sehr geehrte Damen und Herren,

mein AG hat eine Dienstplanänderung vorgenommen ohne die MA davon zu unterrichten. Diese Dienstplanänderung wurde aber schon am 06.02.2020 an den BR zur Genehmigung eingereicht, und wurde am 05.03.2020 im Gremium genehmigt.

Im Einzelnen:

Wir habe einen Dienstplan der für einen Monat im voraus zu erstellen ist, laut §8 ETV Tarifvertrag von 2019.

Es hängt im Büro eine Dienstplanschablone könnte man sagen, für einen Arbeitsmonat aus, wonach für vier Wochen im voraus der Dienstplan erstellt wird. Diese Wochenpläne hängen dann unter dieser Schablone.

Jetzt ist unser AG aber hingegangen und hatte einen vom BR nicht genehmigten Dienstplanschablone Ausgehängt, und hat die MA aber nicht über Änderungen informiert. Uns ist es erst nach vier Wochen aufgefallen das er geändert wurde.

Ich habe ihn darauf angesprochen ob er das in Ordnung findet ohne davon zu informieren. Er sagte, dass der Plan jetzt schon vier Wochen dort hängen würde und von mir/uns keine Änderungswünsche eingegangen wären.

Auf die Frage ob der BR dem zugestimmt hat wurde dies mit „ja“ beantwortet. War also schon gelogen wenn ich das mal so sagen darf.

Er begründet den neuen Dienstplan damit, dass Personalmangel durch Krankheit, Kündigung und Beförderung herrschen würde.

Da ich jetzt an einem Wochenende Frei hatte, muss ich nun stattdessen Arbeiten.
Da ich an diesem Wochenende mit der Familie verplant bin und es auch was gekostet hat, ist jetzt die Frage ob der AG das zu berücksichtigen hat.

Darf jetzt der AG einfach sagen das ich dann kommen muss und ich als AN all meine Pläne umwerfen muss? Schließlich haben wir AN uns nach diesem Dienstplan unsere Termine und Freizeit geplant.

Oder kann ich, um des Liebens Friedens willen, meine zwei Resturlaubstage dafür nehmen die ja so oder so bis Ende März genommen sein müssen?

Auf eine Baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Manke