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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geänderter Dienstplan ohne Absprache einwilligung der MA

K
KarstenM
Mrz 2020 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein AG hat eine Dienstplanänderung vorgenommen ohne die MA davon zu unterrichten. Diese Dienstplanänderung wurde aber schon am 06.02.2020 an den BR zur Genehmigung eingereicht, und wurde am 05.03.2020 im Gremium genehmigt.

Im Einzelnen:

Wir habe einen Dienstplan der für einen Monat im voraus zu erstellen ist, laut §8 ETV Tarifvertrag von 2019.

Es hängt im Büro eine Dienstplanschablone könnte man sagen, für einen Arbeitsmonat aus, wonach für vier Wochen im voraus der Dienstplan erstellt wird. Diese Wochenpläne hängen dann unter dieser Schablone.

Jetzt ist unser AG aber hingegangen und hatte einen vom BR nicht genehmigten Dienstplanschablone Ausgehängt, und hat die MA aber nicht über Änderungen informiert. Uns ist es erst nach vier Wochen aufgefallen das er geändert wurde.

Ich habe ihn darauf angesprochen ob er das in Ordnung findet ohne davon zu informieren. Er sagte, dass der Plan jetzt schon vier Wochen dort hängen würde und von mir/uns keine Änderungswünsche eingegangen wären.

Auf die Frage ob der BR dem zugestimmt hat wurde dies mit „ja“ beantwortet. War also schon gelogen wenn ich das mal so sagen darf.

Er begründet den neuen Dienstplan damit, dass Personalmangel durch Krankheit, Kündigung und Beförderung herrschen würde.

Da ich jetzt an einem Wochenende Frei hatte, muss ich nun stattdessen Arbeiten. Da ich an diesem Wochenende mit der Familie verplant bin und es auch was gekostet hat, ist jetzt die Frage ob der AG das zu berücksichtigen hat.

Darf jetzt der AG einfach sagen das ich dann kommen muss und ich als AN all meine Pläne umwerfen muss? Schließlich haben wir AN uns nach diesem Dienstplan unsere Termine und Freizeit geplant.

Oder kann ich, um des Liebens Friedens willen, meine zwei Resturlaubstage dafür nehmen die ja so oder so bis Ende März genommen sein müssen?

Auf eine Baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Karsten Manke

2.04009

Community-Antworten (9)

S
stehipp

06.03.2020 um 09:00 Uhr

Jetzt kommt die übliche Juristenantwort: Es kommt drauf an.

Grundsätzlich mal hat der AG seine Mitarbeiter frühzeitig über die Änderungen informiert. Hier kommt es jezt darauf an, ob es bei euch im Unternehmen eine Regelung (BV) gibt, in welcher Form dies zu erfolgen hat. Der BR hätte im Vorfeld gehört werden müssen. Allerdings wisst ihr das wahrscheinlich bei keiner Änderung, wenn diese ausgehängt wird, außer der BR unterschreibt diese jedesmal. Demnach muss der AN erstmal davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Allerdings hätte ich als BR der ganzen Sache nicht ohne weiteres am 05.03. zugestimmt.

Urlaub kannst du natürlich beantrage, allerdings ist der AG nicht gezungen, ihn dir auch zu genehmigen.

D
DummerHund

06.03.2020 um 09:29 Uhr

"aber schon am 06.02.2020 an den BR zur Genehmigung eingereicht, und wurde am 05.03.2020 im Gremium genehmigt."

Der BR braucht einen Monat um einen Dienstplan zu genehmigen.

"Auf die Frage ob der BR dem zugestimmt hat wurde dies mit „ja“ beantwortet. War also schon gelogen wenn ich das mal so sagen darf." Wie passt das zum Oberen"

W
wdliss

06.03.2020 um 09:43 Uhr

@DH: ich würde vermuten, dass der BR dort aufgrund einer "vom BR nicht genehmigten Dienstplanschablone" einiges an Klärungsbedarf hatte und dadurch diese lange Frist entstanden ist.

K
Kjarrigan

06.03.2020 um 10:18 Uhr

Ist der geänderte Plan nun durch den AG genehmigt oder nicht?

Ihr solltet mal in den TV oder in Eurer PV schauen was zu geänderten Dienstplänen drin steht. Der AG ist für die Durchsetzung und damit auch für die Info an den MA zuständig. Das kann natürlich auch heißen: "Der DP wird am schwarzen Brett ausgehängt. Jeder Ma ist verpflichtet sich mind. einmal täglich dort zu informieren." oder auch Jeder MA wird bei Änderungen vom Vorgesetzten informiert. und natürlich sollte eine Zeitspanne definiert wie lange vorher Änderungen möglich sind (z.B: eine Woche)

K
KarstenM

07.03.2020 um 13:22 Uhr

Hallo.

@ Dummerhund:

Ich hatte meinen Teamleiter Ein paar Tage vorher gefragt ob der BR den Plan genehmigt hatte. Und er hatte mir gesagt das er Neumitglieder ist. Parallel dazu hatte ich den Abt angeschrieben mit der Frage ob er genehmigt wäre, das wurde verneint.

Unter § 8 Dienstplan, Diensteinteilung - ETV Stand 1. Januar 2019 Steht,

(1) Der Dienst- oder Schichtplan muss alle Dienstleistungen enthalten.

(2) Die Diensteinteilung ist nach Möglichkeit monatlich im voraus aufzustellen und zusammen mit dem Dienst- oder Schichtplan so auszuhängen, dass jeder Arbeitnehmer rechtzeitig Einsicht nehmen kann.

(3) Änderungen der Diensteinteilung und der dienstplanmäßigen Arbeitszeit sind dem Arbeitnehmer spätestens am Ende seiner vorhergehenden Dienstschicht mitzuteilen

P
Pjöööng

09.03.2020 um 11:18 Uhr

"Parallel dazu hatte ich den Abt angeschrieben mit der Frage ob er genehmigt wäre, das wurde verneint."

Oh je! Kirchenrecht? Da wird sich hier kaum jemand auskennen.

K
KarstenM

09.03.2020 um 11:34 Uhr

Kein Kirchenrecht.

Die Antwort auf meine Frage ob der Dienstplan vom BR genehmigt ist wurde mit nein beantwortet, und das vom BR!

P
Pjöööng

09.03.2020 um 11:46 Uhr

Muss man vermutlich nicht alles verstehen.

W
wdliss

09.03.2020 um 14:50 Uhr

Aber die Frage nach der Antwort ob der Dienstplan vom BR genehmigt hast du doch dem Teamleiter gestellt, der mit einem eindeutigen "Ich bin Neumitglieder" geantwortet hat. Was auch immer das alles heißen soll.

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