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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Höchstarbeitszeit - Ausgleichszeitraum, Berechnung?

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich gebe zu, ich kapiers nicht. Hab im Netz einiges gefunden aber ich werde daraus nicht schlau. Kann mir bitte jemand erklären wie zu rechnen ist?

Im MTV (Sped.-Transp.-Log.) kann ich nichts über den Ausgleichszeitraum finden.

5 Tage Woche, 38,5 Stunden/Woche Die Gesamtarbeitszeit soll 48 Stunden wöchentlich bzw. 208 Stunden monatlich nicht überschreiten.

Berechnung I: Jan.-Juni Arbeitszeit = 1.070,4 Stunden Jan.-Juni = 123 Arbeitstage (Mo.-Fr.)

1.070,4 / 123 = 8,7 Stunden/Tag

In den errechneten Arbeitstagen stecken aber auch Urlaubs- und Gleittage, welche mit 7,7 Stunden/Tag berücksichtigt wurden.

Gem. o.g. Rechnung wäre also mehr als durchschnittlich 8 Stunden gearbeitet worden.

Berechnung II: Jan.-Juni Arbeitszeit = 1.008,8 Stunden Jan.-Juni = 141 Werktage (149 Werktage - Urlaub/Gleittage)

1.008,8 Stunden / 141 = 7,15 Stunden/Tag

Welche Rechnung stimmt? Oder stimmt beides nicht?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

VG wieso

1.30402

Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.12.2016 um 10:34 Uhr

Wer Urlaub hat oder einen Ausgleichstag hat an diesem Tag nicht gearbeitet. Dieser Tag geht mit 0 Stunden in die Durchschnittswertung.

Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist zu unterscheiden von zu vergütende Zeiten. Also Berechnung II.

Allerdings wäre zu prüfen, ob ein Verstoß gegen den Tarifvertrag vorliegt. Der spricht ja von einer monatlichen Betrachtung, die nicht mehr als 208 Stunden ergeben soll.

PS: Der Samstag zählt im ArbZG ebenfalls als Werktag. Arbeit ihr nicht samstags ist hier ebenfalls 0 zu setzen.

W
wieso

16.12.2016 um 10:37 Uhr

Herzlichen Dank.

Tarifvertraglich betrachtet ist alles im grünen Bereich.

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