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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

48 Wochenstunden Höchstarbeitszeit

D
Defender
Jan 2022 bearbeitet

In unserer Klinik herrscht ein chronischer Arbeitskräftemangel, der sich v.a.bei den Stationsärzten auswirkt. Nach Arbeitszeitgesetz - aktuell durch Bundesarbeitsgericht im Jan.2006 bestätigt - beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit in einem Ausgleichszeitraum von 12 Monaten 48 Std. Stationsärzte arbeiten bei uns mit Bereitschaftsdiensten ohne Freizeitausgleich ca 70-80 Std. Der AG wurde vom BR bereits auf diesen Mißstand hingewiesen, eine Änderung ist nicht in Sicht. Sollen die betroffenen Ärzte individualrechtlich gegen den AG vorgehen oder sollte vom BR eine Meldung an die Gewerbeaufsicht erfolgen, wobei die Aufsichtsämter häufig nicht reagieren. Wir sind nicht tarifgeb. nicht TVöD. Wer weiß Rat?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.04.2006 um 17:02 Uhr

Kannst Du mir ein Akz nennen für das bestätigende BAG-Urteil?

D
Defender

09.04.2006 um 22:36 Uhr

Hallo Kölner Der erste Senat des BAG hat am 24.1.2006 in einem Beschluss die 48 Std. Regelung bekräftigt.Bisher als Pressemitteilung 4/06 auf der BAG Homepage veröffentlicht mit dem zugehörigen Aktenzeichen 1 ABR 6/05. Der gesamte Wortlaut des Beschlusses ist noch nicht veröffentlicht, daß dauert häufig einige Monate

K
Kölner

09.04.2006 um 22:53 Uhr

Danke. Und dennoch halte ich die Umsetzung - gerade für die Krhs. die NICHT im TVöD sind - erst einmal für sehr schwierig/unmöglich.

Ich würde jetzt lediglich anfangen (!), eine "Riesen-Welle einzuleiten" - aber selbige noch nicht im vollen Umfang entfachen!

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