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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung Ausgleichszeitraum

P
Pillepallepum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Meine Frage geht um den Ausgleichszeitraum.

Unser Tarifvertrag sagt aus 5 Tage Woche und die wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 56 Stunden verlängert werden wenn in einem Ausgleichzeitraum von 52 Wochen die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird. Wie berechnet man den Ausgleichszeitraum? Geht man jetzt 52 Wochen zurück und errechnet den Durchschnitt ? Oder muss man auch die Zukunft betrachten (geplante Dienste).

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Community-Antworten (10)

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Catweazle

22.10.2016 um 01:55 Uhr

Der Ausgleichszeitraum beginnt mit der erstmaligen Über- oder Unterschreitung der Wochenarbeitszeit.

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gironimo

22.10.2016 um 11:41 Uhr

Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist der BR ja vorab in der Mitbestimmung. Er muss also mit dem AG konzeptionelle Überlegungen anstellen - also eine Vorschau.

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ganther

23.10.2016 um 13:28 Uhr

Ich würde einfach mal die Gewerkschaft fragen die hat es schließlich vereinbart

N
nicoline

23.10.2016 um 13:50 Uhr

ganther, die Gewerkschaft legt in Verhandlungen die Dauer des Ausgleichszeitraumes fest, mehr nicht.

Wenn der Ausgleichszeitraum 52 Wochen beträgt kann man sagen, dass der AG bei diesem Tarifabschluss die Nase vorn hat. Er hat sehr lange Zeit, den Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit zu erfüllen und es ist ziemlich schwer, da den Überblick zu behalten.

Als BR, der die Kontrolle ausüben muß, hat man nur eine Chance dem Kontrollchaos zu begegnen, wenn man hier Regeln vereinbart.

Bei der Länge dieses Ausgleichszeitraums muss es eigentlich eine 52 Wochen Planung der Dienstpläne geben , wie soll man sonst kontrollieren, ob die tarifliche Vorgabe eingehalten wird?

Dann muss man vereinbaren, ob die 52 Wochen identisch sind mit dem Kalenderjahr, oder, ob die erste Woche, in der mehr oder weniger gearbeitet wird, 52 Wochen später ausgeglichen sein muss. Ich könnte jetzt endlos weiterschreiben.

Pillepallepum Mein Rat ist, schließt dazu unbedingt eine BV ab und macht das unbedingt mit einem Sachverständigen!

N
nicoline

23.10.2016 um 14:04 Uhr

PS: vielleicht magst du hier mal reinschauen, aber vielleicht bist du danach auch noch mehr verwirrt:

http://www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/auk%20ausgleichszeitraeume%204-2011.pdf

H
Hoppel

23.10.2016 um 15:43 Uhr

@ Pillepallepum

"Unser Tarifvertrag sagt aus 5 Tage Woche und die wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 56 Stunden verlängert werden wenn in einem Ausgleichzeitraum von 52 Wochen die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird."

Das ist schwer erklärungsbedürftig! Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein TV bei einer 5-Tage-Woche eine wöchentliche AZ von bis zu 56 Stunden zulässt; Ausgleichszeitraum hin oder her ...

Entweder fallen regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit oder man darf lt. TV von der 5 Tage Woche abweichen.

Um welchen TV handelt es sich denn?

G
ganther

23.10.2016 um 15:55 Uhr

Also zu unserem TV gibt es sogar eine Protokollnotiz in der es definiert wird...

N
nicoline

23.10.2016 um 18:37 Uhr

Erzähl mal.

P
Pillepallepum

23.10.2016 um 22:33 Uhr

Groß und Außenhandel MV ist der Tarif und es steht in der Regel ist Eine 5 Tage Woche vorgesehen. Keine Bereitschaftsdienste

N
nelchen

24.10.2016 um 11:02 Uhr

Mich interesseiert in diesem Zusammenhang nach- wie- vor wie ich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit berechne....

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