Überstunden gem. TVöD bei einem Ausgleichszeitraum von 1 Jahr
Überstunden im TVöD: Wir haben in unserer Arbeitszeitflex.-BV geregelt, dass der Ausgleichszeitraum gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 TVöD ein Jahr beträgt. Unsere Dienstpläne stehen aber immer nur für 4 Wochen (1 Monat). Wie verhält es sich jetzt mit den überplanten Stunden einer Vollzeitkraft in dem Monat? Sind diese dann nicht gleich Überstunden, wenn sie nicht in dem Monat noch ausgeglichen werden können? Oder sind die von dem Ausgleichszeitraum von einem Jahr betroffen? Und wie verhält es sich dann mit der Überschreitung der täglichen AZ, wenn die in dem Monat nicht mehr ausgeglichen werden kann.
Community-Antworten (2)
08.03.2016 um 10:37 Uhr
Ich sehe hier keinen Zusammenhang von Ausgleichszeiträumen und Schichtplan. Ein Ausgleich kann doch innerhalb des Zeitraums in mehreren folgenden Schichtplänen eingeplant werden.
Ansonsten kommt es auch sehr stark auf die BV zur Dienstplangestaltung an.
Und wie verhält es sich dann mit der Überschreitung der täglichen AZ, wenn die in dem Monat nicht mehr ausgeglichen werden kann.<
Wie Mehrarbeit auszugleichen ist (innerhalb des Verteilspielraums und des ArbZG) müsste auch unter Beachtung der Mitbestimmung geregelt sein, wenn der Tarif hier nicht abschließende Regelungen vorsieht.
08.03.2016 um 13:16 Uhr
birwein, Oder sind die von dem Ausgleichszeitraum von einem Jahr betroffen? So hätten es die AG gerne gehabt und haben es auch jahrelang so praktiziert, bis das BAG dem einen Riegel vorgeschoben hat, such dir eine Seite aus: https:www.google.de/?gws_rd=ssl#q=urteil+%C3%BCberstunden+tv%C3%B6d
Verwandte Themen
Berechnung Ausgleichszeitraum
ÄlterHallo zusammen, Meine Frage geht um den Ausgleichszeitraum. Unser Tarifvertrag sagt aus 5 Tage Woche und die wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 56 Stunden verlängert werden wenn in einem Ausg
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Überleitung vom BAT in den TVöD?
ÄlterÜberleitung vom BAT zum TVöD Guten Abend, das unser AG jetzt den TVöD übernehmen will habe ich schon mal ins Forum gestellt. Nun haben wir festgestellt, dass es unterschiedliche Formulierunge
Kummulierter Überstundenanspruch des AG ?
ÄlterGuten Abend liebe Mitstreiter! Eine Frage zum "Überstundenanspruch" des Arbeitgebers: In unserem Betrieb (keine Tarifbindung) gilt für viele MA die arbeitsvertragliche Regelung: 8 Überstunden im MON
Höchstarbeitszeit - Ausgleichszeitraum, Berechnung?
ÄlterHallo, ich gebe zu, ich kapiers nicht. Hab im Netz einiges gefunden aber ich werde daraus nicht schlau. Kann mir bitte jemand erklären wie zu rechnen ist? Im MTV (Sped.-Transp.-Log.) kann ich ni