Erstellt am 08.03.2016 um 09:37 Uhr von gironimo
Ich sehe hier keinen Zusammenhang von Ausgleichszeiträumen und Schichtplan. Ein Ausgleich kann doch innerhalb des Zeitraums in mehreren folgenden Schichtplänen eingeplant werden.
Ansonsten kommt es auch sehr stark auf die BV zur Dienstplangestaltung an.
>Und wie verhält es sich dann mit der Überschreitung der täglichen AZ, wenn die in dem Monat nicht mehr ausgeglichen werden kann.<
Wie Mehrarbeit auszugleichen ist (innerhalb des Verteilspielraums und des ArbZG) müsste auch unter Beachtung der Mitbestimmung geregelt sein, wenn der Tarif hier nicht abschließende Regelungen vorsieht.
Erstellt am 08.03.2016 um 12:16 Uhr von nicoline
birwein,
*Oder sind die von dem Ausgleichszeitraum von einem Jahr betroffen?*
So hätten es die AG gerne gehabt und haben es auch jahrelang so praktiziert, bis das BAG dem einen Riegel vorgeschoben hat, such dir eine Seite aus:
https:www.google.de/?gws_rd=ssl#q=urteil+%C3%BCberstunden+tv%C3%B6d