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Resturlaubsanspruch

W
wölfchen
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hatte im vergangenen Jahr ein paar Tage Urlaub und war dann AU. Urlaubsanspruch 20 Tage gesetzlicher Urlaub, 10 Tage tariflicher Urlaub. Wer legt nun fest, oder gibt es dazu bereits Rechtsprechung, ob der bereits genommene Urlaub tariflicher Urlaub, oder gesetzlicher Urlaub war? Gibt es da eine Reihenfolge? Ich meine, dazu mal was gelesen zu haben, finde es aber leider nicht mehr. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

2.280015

Community-Antworten (15)

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kunzundhinz

19.05.2011 um 15:29 Uhr

Das BAG sagt, der AG legt die Reihenfolge fest. Es besagt auch, so ist es aus den Urteilen zu erkennen, erst der Gesetzliche Urlaub dann der tarifl.

Die Tarifpartner könnte betreffend dem Thema "Verfall" aber andere Regelungen treffen.

Doch es gibt inzwischen auch andere Rechtsmeinungen und es wird wohl letztlich der EuGH entscheiden müssen.

P
Petrus

19.05.2011 um 15:31 Uhr

@wölfchen: Rechts im Feld "Stichwort/Problem suchen" das Wort "Resturlaub" eingeben - da werden sie geholfen

W
wölfchen

19.05.2011 um 16:02 Uhr

. . . erst mal danke, gibts da eventuell ein Urteil? Die Stichwortsuche hat da auch nichts parat . . .

L
Lotte

19.05.2011 um 16:04 Uhr

Hallo wölfchen, schau mal hier: http://www.hensche.de/tariflicher_Urlaub_Verfall_von_Resturlaub_durch_Ausschlussfrist_in_Tarifvertrag_LAG_Duesseldorf_5Sa353-10.html

kunzundhinz, wo liest Du das im BAG Urteil? Ich kenne es genau anders herum (siehe Link und LAG)

W
wölfchen

19.05.2011 um 16:30 Uhr

. . . nochmal ein dickes Dankeschön! Der Link hat zwar nicht funktioniert, aber die Urteilsnummer hat zum gewünschten Ergebnis geführt. Hat mir sehr geholfen . . .

K
kunzundhinz

19.05.2011 um 16:38 Uhr

Lotte, Du hast doch genau auf diese Frage bezogen den richtigen Link eingebracht.

JA, das LAG hat wie auch ich geschrieben habe eine nun neue Rechtssicht/Meinung eingebracht.

Doch in dem Beitrage steht doch auch:

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 AZR 760/10 anhängig.

Das BAG muss ja nur entscheiden, da hier nun eine andere Rechtsmeinung vom LAG vertreten wird.

Doch ich könnte mir vorstellen oder gehe davon aus, dass das gesamte Thema noch beim EuGH landet, auch wegen der Frage verfällt, bzw ist er in de rVergangenheit verfallen, der tarifl. Mehrurlaub auch bei fehlender Regelung der Tarifvertragsparteien.

Also, BAG muss nun neu entscheiden. Das muss es ja nur, bei nun geänderter Rechtssicht des LAG.

Die bisherige Rechtsmeinung diese ergibt sich nun einmal aus den Urteilen des BAG seit der EuGH Entscheidung, dass der gestelich Urlaub der erste ist der genommen wird.

W
wölfchen

19.05.2011 um 17:53 Uhr

. . . kunzundhinz, es ist mir schon klar, dass es noch nicht rechtskräftig ist. Das wird mich jedoch in keinster Weise daran hindern, es zur Argumentation zu verwenden :-)

K
kunzundhinz

19.05.2011 um 21:40 Uhr

wölfchen

  1. Der Link geht, habe ich gerade nochmals versucht.

  2. Auch AG können lesen und werden dann alle Argumente ganz einfach mit dem Hinweis, dass dieses Urteil eben zur Zeit wegen fehlender Rechtskraft nichts wert ist vom Tisch wischen.

Somit bringt dann auch eine Klage nichts, da die ArbG dann auch auf die fehlende Rechtskraft verweisen. Das bedeutet dann aus Spesen/Kosten "erst" einmal nichts gewesen.

W
wölfchen

19.05.2011 um 22:59 Uhr

. . . woher weißt du, dass mein Arbeitgeber lesen kann? ;-)

N
nicoline

19.05.2011 um 23:09 Uhr

wölfchen, Der Link hat zwar nicht funktioniert ich unterstelle Dir nicht, dass Du es nicht weißt, höchstens, dass Du es vielleicht, evtl, es könnt ja sein, man weiß ja nie => kurzfristig vergessen hast: Du mußt den Link kopieren und einfügen, direkt funktioniert er nicht. Könnte natürlich auch selbstverständlich an deinem PC liegen, wenn er dann auch nicht funktioniert. ;-))

W
wölfchen

20.05.2011 um 11:40 Uhr

. . . danke für den Tipp - hat sich aber trotz Einfügen nicht öffnen lassen. Aber wie schon beschrieben - beim Eingeben der Urteilsnummer war auf der google-Seite auch die Seite von besagtem RA Herrn Hensche zu finden und da fiel es mir auch wieder ein, dass ich diese Nachricht, an die ich mich nicht mehr so richtig besinnen konnte, in seinem Newsletter gelesen hatte. Also nochmals an alle vielen Dank und wir werden sehen, ob unser AG des Lesens kundig ist . . . ;-)

P
Petrus

20.05.2011 um 12:18 Uhr

gibts da eventuell ein Urteil? Die Stichwortsuche hat da auch nichts parat

Das Aktenzeichen vom LAG DüDo hättest Du auch in den bei der Suche gefundenen Antworten erfahren..

L
Lotte

21.05.2011 um 01:09 Uhr

hinzundkunz, ja, das LAG hat geurteilt und nun hängt es beim BAG. Ich wunderte mich, dass Du schriebst: "Das BAG sagt, der AG legt die Reihenfolge fest. Es besagt auch, so ist es aus den Urteilen zu erkennen, erst der Gesetzliche Urlaub dann der tarifl. "

Das LAG meint es ja andersherum. Wo also liest Du das aus welchen Urteilen, dass erst der gesetzliche Urlaub genommen wird????

W
wölfchen

21.05.2011 um 10:18 Uhr

@petrus, na da muss ich das wohl beim Querlesen übersehen haben - aber nichtsdestoweniger - mir wurde geholfen :-)

@ Lotte genau mein Standpunkt: das BAG sagt in einer älteren Entscheidung so, das LAG in einer neueren anders. Also mache ich es wie die meisten AG - ich suche mir das für mich passendere aus und argumentiere damit. Sollte es nix werden - dann habe ich es wenigstens versucht und muss mich hinterher ärgern "ach hätte ich doch . . . " ;-)

L
Lotte

21.05.2011 um 17:00 Uhr

wölfchen, viel Glück! Und ein schönes, sonniges Wochenende ;-)

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