Eine Kollegin hatte im vergangenen Jahr ein paar Tage Urlaub und war dann AU. Urlaubsanspruch 20 Tage gesetzlicher Urlaub, 10 Tage tariflicher Urlaub. Wer legt nun fest, oder gibt es dazu bereits Rechtsprechung, ob der bereits genommene Urlaub tariflicher Urlaub, oder gesetzlicher Urlaub war? Gibt es da eine Reihenfolge? Ich meine, dazu mal was gelesen zu haben, finde es aber leider nicht mehr. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.