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Mitbestimmung bei Prämienzahlung

A
ABPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir wurden als BR von unserer GF informiert, dass zum Jahresende eine Prämie in gleicher Höhe an alle MA gezahlt werden soll. In der Vergangenheit gab es damit Probleme bei der Verteilung. Einmal wurde eine Grenze gesetzt, wessen Gehalt höher war, bekam nichts. Ein anderes Mal wurde ein "Inflationsausgleich" (wir sind an keinen Tarifvertrag gebunden) bezahlt, wieder mit Ausschluss der höheren Gehälter. Die jetzige Prämie soll alle MA erreichen und wir überlegen als BR, ob wir einen anderen Verteilungsschlüssel als das Prinzip Gießkanne vorschlagen könnten. Nach §87 BetVG haben wir zwar ein Mitspracherecht bei der Verteilung. Die Frage ist aber, ob wir eine gerechte Verteilung für fast 1.000 Mitarbeiter hin bekommen. Irgend jemand fühlt sich doch dann immer benachteiligt. Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

15.12.2016 um 17:34 Uhr

Was spricht denn gegen Gießkanne?

G
gironimo

15.12.2016 um 17:58 Uhr

Bei Giesskanne findet kein Verteilungsgrundsatz statt. Alle bekommen das gleiche - also keine Mitbestimmung.

Ihr solltet aber genau hinschauen, ob wirklich alle gemeint sind. Vielleicht bekommen doch nicht alle etwas. Wie sieht es mit neuen Mitarbeitern aus, die erst ein halbes Jahr oder weniger da sind? Teilzeitkräfte (Minderbeschäftigte), Praktikanden, Mitarbeiter in Elternzeit , Dauerkranke .... usw.

Oder gibt es vielleicht doch einen Verteilungsgrundsatz?

C
celestro

15.12.2016 um 18:12 Uhr

"Bei Giesskanne findet kein Verteilungsgrundsatz statt. Alle bekommen das gleiche - also keine Mitbestimmung."

Das sehe ich nicht so:

"Nicht richtig ist hingegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, einen Verteilungsplan gebe es nicht zu gestalten, weil der Arbeitgeber gar nicht nach einem bestimmten differenzierten Verteilungsschlüssel vorgegangen sei, sondern alle Arbeitnehmer pauschal gleichbehandelt habe. Dieser Beschluß enthält bereits einen Verteilungsplan, nämlich denjenigen, daß alle in Betracht kommenden Leistungsempfänger gleichbehandelt werden sollen. Die Frage, ob alle eine Zulage in gleicher Höhe oder in einer nach Leistung differenzierten Höhe erhalten, ist aber ebenso eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit wie die Frage, wie denn eine beabsichtigte differenzierte Regelung zu gestalten sei."

BAG am 29.2.2000, 1 ABR 4/99

K
Kölner

15.12.2016 um 18:13 Uhr

Bei einem BR, der sich gerade erst damit beschäftigt (also in dem Augenblick, in dem der Chef mit dem Gedanken spielt, Geld rauszuhauen), ist es zu spät eine BV zu entwickeln. Wäre mal etwas für das kommende Jahr...

S
stehipp

16.12.2016 um 16:22 Uhr

Ich denke auch, für dieses Jahr dürfte das Thema durch sein.

Und immer daran denken, die Mitbestimmung bezieht sich nur auf die Verteilung des Geldes, nicht aber auf die Höhe der Gesamtzahlung. Wenn man den AG hier also zu sehr verstimmt, besteht immer die Gefahr, dass er sagt: "Dann gibt es halt einfach nichts mehr. Dann könnt ihr das NICHTS verteilen wie ihr wollt."

Leider schon leidvoll erleben müssen.

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