Mitbestimmung bei Prämienzahlung
Hallo, wir haben von einer Mitarbeiterin erfahren, dass sie und drei weitere eine Prämie von unserem Chef erhalten haben. Als wir bei ihm nachgefragt haben,
- wieseo er uns nicht informiert hat
- wofür diese Prämie bezahlt wurde
- warum nur diese Mitarbeiter und nicht auch weitere diese Prämie erhalten haben, ist er vollkommen ausgeflippt und hat gemeint, dass er nie wieder eine Prämie zahlen wird. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass die Zahlung ungerecht war ( im Hinblick darauf, dass er einige andere Mitarbeiter übergangen hat), was er damit begründet hat, dass er nicht wusste, dass noch mehr Mitarbeiter an dieser wie er es nennt, in die Höhe gehenden Mehrbelastung beteiligt waren. Was können wir unternehmen? Sind wir auch bei dieser Prämienzahlung mitbestimmungspflichtig? Kann er eigenmächtig solche Zahlungen vornehmen und dabei einzelne MA übergehen? Gruß Björn
Community-Antworten (3)
14.02.2010 um 09:39 Uhr
interessant die grundsätzlichen bemerkungen zum thema BV, mitbestimmung etc. in der urteilsbegründung http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949727272/1356.html
der BR ist nicht in der mitbestimmung, OB prämien gezahlt werden deshalb ist die androhung des AG, daß er zukünftig nichts mehr bezahlen will, ernst zu nehmen, weil durch BR u.U. nicht zu verhindern
wird jedoch etwas gezahlt, ist der BR in der mitbestimmung, was die verteilung anbelangt
14.02.2010 um 10:03 Uhr
noch ein interessantes urteil hierzu
14.02.2010 um 18:31 Uhr
aber ob der BR hier bei der Verteilung in der Mitbestimmung war wissen wir aber auch noch nicht. Kann sein... muss aber nicht....
Nur die Drohung des AGs ist wirklich nicht ganz ohne. Kenne einen Betrieb bei dem gab es für jeden MA über ein Zielverfahren pro Jahr mindestens ein Gehalt. Der BR war der Meinung da geht noch was und nun wird der BR wohl aus dem Amt geworfen weil der AG nun einfach nichts mehr zahlt... tja so ist das mit dem Zitronen wenn man damit handelt
Das soll nun nicht heißen dass man sein MBR nicht wahrnehmen sollte. Aber bitte immer die Rahmenbedingungen beachten
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