Mitbestimmung bei Prämienzahlung für AD
Hallo, unser Chef möchte die Prämienzahlung der Aussendienstler neu regeln. Sind wir da Mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs 11? Denn diese Regelung gilt ja nicht für das Kollektiv. Was die AD'ler im Vertrag zwecks Prämie stehen haben wissen wir (noch) nicht. Fakt ist aber, dass die Prämienzahlung nicht schlechter wird, sondern besser.
Danke
Community-Antworten (3)
08.07.2010 um 18:52 Uhr
Hi,
ich meine ja. Zwar nicht in der Höhe der Vergütung aber beim Verteilungsschlüssel.
Zyklus
09.07.2010 um 11:04 Uhr
Denn diese Regelung gilt ja nicht für das Kollektiv.
Nein?
Kollektivrechtlich ist eine Maßnahme dann wenn sie MEHR ALS EINEN (Individualmaßnahme) betrifft. Selbst WENN sie nur einen UNMITTELBAR betrifft, kann es eine kollektive Mitbestimmung auslösen, wenn sie INDIREKT andere AN betrifft.
z.B. EINER Eurer Außendienstler soll eine Prämienänderung erfahren, die anderen nicht. Eigentlich eine Individualmaßnahme. Aber wegen der Lohngerechtigkeit betrifft diese Maßnahme INDIREKT alle anderen AD -> Kollektivrechtliche Mitbestimmung nach §87.
09.07.2010 um 20:12 Uhr
@rkoch
danke, das war nämlich mein Problem. Ab wann ist es "das Kollektiv". Erst wenn es die Mehrheit betrifft oder auch wenn es schon 2 sind. Dann ist alles klar. Vielen Dank
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