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Geschäftsführung möchte BR bei Prämienzahlung austricksen - wer hat Vorschläge?

HB
H. Braun
Jan 2018 bearbeitet

In Fortsetzung dieses Threads(http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=999999999&frage_nr=2434) hat der BR inzwischen an die GF geschrieben und sie aufgefordert, an alle Mitarbeiter eine Prämie zu zahlen. Darauf erhielt der BR folgende Antwort (auszugsweise):

".. Es ist richtig, dass einige Mitarbeiter für das Jahr 2005 individuelle Einmalzahlungen erhalten haben. (..) Wir betrachten den von Ihnen erhobenen Einspruch als unbegründet, weil die von Ihnen verwendete Bezeichnung 'regelmäßige Leistungsprämie' falsch ist (siehe Geschäftsjahre, in denen keine bzw. nur einige Mitarbeiter eine individuelle Einmalzahlung erhalten haben). Im Übrigen ist auch Ihre Behuaptung, dass alle Mitarbeiter gleichermaßen am Ergebnis beteiligt sind, völlig realitätsfern."

Nun mag es ja sein, dass in der Vergangenheit hin und wieder einige Mitarbeiter eine individuelle Einmalzahlung bekommen haben (zusätzlich vielleicht). Fakt ist jedenfalls, dass es bis auf einmal (das ist allerdings schon einige Jahre her) bislang in jedem Jahr zum Jahresende für ALLE eine zusätzliche Zahlung gegeben hat. In dem besagten Ausnahmejahr hatte übrigens niemand etwas bekommen.

Darüber hinaus wird die Geschäftsführung nicht müde (in mündlicher Form) darauf hinzuweisen, dass Mitarbeitervergütungen nur noch leistungsbezogen gezahlt werden. Am liebsten würde man wohl sogar die regelmäßigen Gehaltszahlungen abschaffen wollen und nur noch Erfolgsprämien zahlen - äh ich meine natürlich "individuelle Einmalzahlungen"...

Hat der vom BR bereits ausgesprochene Widerspruch zur Prämienzahlung eigentlich eine aufschiebende Wirkung? Kann der BR die Geschäftsführung zu einer Einigung verpflichten?

Was habt Ihr für Vorschläge?

H. Braun

3.96001

Community-Antworten (1)

O
otto

12.01.2006 um 00:59 Uhr

Guten Abend H.Braun, ein Widerspruch des BR hat sicherlich keine aufschiebende Wirkung bei der Prämienzahlung heute. Ganz anders sieht es für die Zukunft aus. Da gibt es Rechtsgrundlagen (§ 87 Abs. 1 Zif 10 und 11 BetrVG). Da könnte der BR aktiv tätig werden. Die W.A.F. bietet entsprechende Seminare an. Vielleicht will Ihr BR auch ein Inhouseseminar zu diesen Thema. Viel Erfolg wünscht Ihnen otto

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