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Stundenerhöhung

B
BRArbeit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ... unser AG hat einen Antrag auf Stundenerhöhung für eine Kollegin zur Zustimmung vorgelegt, in einem ordnungsgemäßem Beschluss hat der Betriebsrat zugestimmt. Nun will der Arbeitgeber die Erhöhung doch nicht geben, darf er das tun, wie bindend ist der Beschluss für den AG und mit welchem Gesetz können wir gegen halten. Danke

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

11.12.2016 um 00:17 Uhr

Nein der AG hat ja nur den BR gefragt ob er die Arbeitszeit eines AN erhöhen darf dies verpflichtet ihn aber nicht dies wirklich zu tun. Da gibt es auch kein Gesetz zum gegen halten .

G
gironimo

11.12.2016 um 08:57 Uhr

Was hat er denn mit der Kollegin vereinbart? Da haben doch sicherlich vorher Gespräche statt gefunden.

Ansonsten wäre die Begründung des AG interessant zu wissen, warum er nun nicht mehr will.

E
Ernsthaft

11.12.2016 um 14:04 Uhr

Sorry giro, es ist doch unerheblich, was vereinbart wurde, auch ob hier Gespräche stattgefunden, oder sie miteinander gesimst haben, oder er einfach nur etwas ausloten wollte.

Er hat sein Ziel erreicht und braucht es im Nachhinein auch nicht begründen.

Zu wissen welches die nächsten Lottozahlen sind, wäre da bedeutend interessanter.

G
ganther

11.12.2016 um 18:04 Uhr

was VEREINBART war ist schon interessant. Vielleicht hat die MA ja schon einen individualrechtlichen Anspruch erlangt. Den muss sie nun aber selber durchsetzen...

B
BrauseBär

11.12.2016 um 18:27 Uhr

Sollte das beabsichtigte dem Betriebsrat nicht längst vorliegen? Welchem sonst soll er denn sonst zugestimmt haben. Kopfschüttel……

B
BRArbeit

11.12.2016 um 20:02 Uhr

GF hat sich die Zustimmung vom BR geholt und noch kein Gespräch mit dem MA geführt, allerdings will der MA die Erhöhung und hat auch einen Antrag auf Stundenerhöhung gestellt. Ich hatte gehofft das es bindend für den AG ist und wir es durchsetzen können.

A
AlterMann

11.12.2016 um 21:25 Uhr

Nein, das Zustimmungsersuchen bindet den AG nicht, seine geäußerte Absicht auch durchzuführen. Da hat die Kollegin erstmal Pech, es sei denn, der AG hat mit ihr schon etwas vereinbart. - Deshalb die Frage von gironimo, was ich hiermit Ernsthaft gerne erkläre. So bleibt eigentlich nur die Argumentation, dass solche Aktionen des AG die Arbeitslust nicht gerade steigern.

B
BRArbeit

11.12.2016 um 22:23 Uhr

Vielen Dank für die Hilfe, habe noch eine Frage..... Wie verhält es sich wenn an die Stundenerhöhung im Antrag des GF nach § 99 BetrVG eine Einstellung geknüpft ist, welche er auch tätigt oder die Stundenerhöhung befristet für Kollegen sind die z.B. in Berufsverbot gehen wegen Schwangerschaft.

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